Das Land Schleswig-Holstein hat im Zeitraum 1949 bis 1975 die Landesjugendheime Schleswig, Selent und Oelixdorf betrieben. Es handelte sich hierbei um staatliche Jugendheime. Im Landesjugendamt werden sowohl die Heimakten als auch die Akten des Landesjugendamtes zur jeweiligen Fallbegleitung aufbewahrt. Sofern eine Unterbringung nicht in staatlichen Heimen, sondern in Heimen freier Träger erfolgt ist, werden im Landesjugendamt ausschließlich die Akten des Landesjugendamts zur jeweiligen Fallbegleitung aufbewahrt.
Ehemalige Betreute haben das Recht, Auskunft über sie selbst betreffende Unterlagen zu erlangen. Dieses Auskunftsrecht kann unter anderem in Form der Akteneinsicht wahrgenommen werden. Die Akteneinsicht ist für die Betroffenen oftmals die einzige Möglichkeit, gesicherte Kenntnis über ihre eigene Vergangenheit zu erlangen und mit inzwischen großem Abstand zu ihrer Kindheit und Jugend Folgewirkungen wie unzureichende Schulbildung, belastende Erinnerungen und Traumata zu verstehen und zu verarbeiten.
Zudem wurde für u. a. diesen Personenkreis die bundesweite Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet, um Betroffenen finanzielle Unterstützungsleistungen zu gewähren.
Nachdem die Einzelfallzahlungen aus der Stiftung im Jahr 2021 ausgelaufen sind, hat Schleswig-Holstein den "Unterstützungsfonds Leid und Unrecht" geschaffen und mit 6,2 Mio. Euro ausgestattet, um weiterhin mit einer Wiedergutmachungsleistung zumindest einen symbolischen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Diese Unterstützung wurde bis Ende 2030 fest zugesagt. Die Anlauf- und Beratungsstelle bei dem LASG hat die Aufgabe, die individuelle Aufarbeitung der Betroffenen zu unterstützen und zu fördern. Es hat sich gezeigt, dass hierfür insbesondere die Einsicht der Betroffenen in ihre damaligen personenbezogenen Akten sehr hilfreich sein kann.
Kontakt für Betroffene:
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Weitere Informationen:
Aufarbeitung von Leid und Unrecht