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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Einrichtungsaufsicht und Trägerberatung

Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Die Einrichtungsaufsicht und Trägerberatung als Teil des Landesjugendamtes nimmt Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahr.

Zu den Aufgaben der Trägerberatung und Einrichtungsaufsicht gehören:

  • Beratung und Unterstützung der Träger von Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Schleswig-Holstein,
  • Erteilung von Betriebserlaubnissen für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Kindertageseinrichtungen der vier kreisfreien Städte in Schleswig- Holstein,
  • Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (45 bis 48a SGB VIII)
  • die Fortbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe.

Informationen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Du lebst in einer Wohngruppe oder Jugendhilfeeinrichtung in Schleswig-Holstein und möchtest dich über uns und unsere Arbeit informieren?

Wir von der Einrichtungsaufsicht und Trägerberatung gehören zum Landesjugendamt und achten darauf, dass Kinder und Jugendliche in Wohngruppen, also an den Orten, wo Kinder und Jugendliche ohne Eltern leben, einen sicheres Zuhause haben. Unser Team besteht unter anderem aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Juristinnen und Juristen.

Die Wohngruppe, in der du lebst, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einige dieser Voraussetzungen kannst du im achten Sozialgesetzbuch (§ 45 SGB VIII) und in der Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppe (Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung - KJVO) nachlesen. Dazu gehört zum Beispiel, dass dich ausreichend Fachkräfte betreuen, die Räume und das Gebäude in Ordnung sind und deine Rechte eingehalten werden.

Es ist wichtig für dich zu wissen, dass du Rechte hast. Dazu gehören unter anderem dein Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Schutz vor Gewalt aller Art sowie der Schutz deiner Privatsphäre. Ebenso stehen dir Beteiligungsrechte zu. Hierzu gehören z. B. Recht am Hilfeplangespräch teilzunehmen und Berichte einzusehen. Aber auch das Recht, bei der Freizeitgestaltung, der Zimmergestaltung und den Gruppenregeln mitzuentscheiden. Wie genau die Mitbestimmungsregeln und Beteiligungsmöglichkeiten bei dir in der Wohngruppe geregelt sind, kannst du gern bei deinen Betreuerinnen und Betreuern erfragen.

Bei Fragen zu deinen Rechten kannst du dich aber auch gerne bei uns melden. Wir beraten und informieren z.B.:

  • bei Konflikten mit deinen Betreuerinnen und Betreuern,
  • zu Fragen zu Kinder– und Jugendrechten,
  • zu weiteren Unterstützungsangeboten,
  • zu weiteren Fragen, die den Gruppenalltag betreffen, z. B. zum Taschengeld

Wir sind der Regel von Montag bis Freitag erreichbar. Da wir manchmal auch im Außendienst sind, wenn wir zum Beispiel eine Wohngruppe besuchen, kannst du uns eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter sprechen, eine E-Mail schreiben, oder uns vor Ort ansprechen.

Unsere Kontaktdaten findest du hier:

Kontaktdaten der Einrichtungsaufsicht und Trägerberatung des Landesjugendamtes Schleswig Schleswig-Holstein (PDF, 142KB, Datei ist barrierefrei)

Vielleicht hast du dich schon einmal gefragt, was der Unterschied zwischen dem Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt ist?

Im Gegensatz zu unseren oben genannten Aufgaben, unterstützt das Jugendamt die Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dabei helfen, gute Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Kinder, Jugendliche und auch Familien sind manchmal in Situationen, in denen sie Unterstützung brauchen. Das Jugendamt hat dabei die Aufgabe, dir zu helfen und dich zu schützen. Dein Jugendamt ist für dich und deine Familie zuständig. Dort gibt es Mitarbeitende an die du dich wenden kannst, wenn du zum Beispiel Fragen zu deiner Betreuung hast. Wenn du noch mehr Informationen zum Jugendamt haben möchtest, kannst du hier noch weitere Informationen finden:

  • Informationsseite zu Jugendämtern:

Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. - Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. (unterstuetzung-die-ankommt.de)

Falls du dich über weitere Themen/Unterstützungsangebote informieren möchtest, kannst du hier weitere Auskünfte erhalten:

  • Informationen zur Vormundschaft:

Dein Vormund vertritt Dich (bmfsfj.de)

  • Beschwerdestellen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Schleswig-Holstein:

Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Vertrauenshilfe – Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche und auch deren Personensorgeberechtigte in den Regionen Flensburg, Rendsburg und Heide beim Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

  • Barbetrag (Taschengeld):

14. November 2024: Fachinformation zum Barbetrag nach § 39 Abs. 2 SGB VIII (Taschengeld) zum 01. Januar 2025

  • Landesjugendkongress für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfen in Schleswig-Holstein:

LANDES JUGEND! KONGRESS

  • Kinder und Jugendbeteiligung:

schleswig-holstein.de - Kinder- und Jugendhilfe - Kinder- und Jugendbeteiligung

  • Das Netzwerk für junge Menschen aus der Jugendhilfe:

Careleaver e.V. – Careleaver Deutschland

  • Empfehlungen, Stellungnahmen und Materialien der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter:

Empfehlungen und Arbeitshilfen (bagljae.de)

  • Präventions- und Interventionsangebote zum Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen:

#unddu-Portal (Präventions- und Interventionsangebote zum Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen)

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