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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Themen und Aufgaben

Das Landesamt für Denkmalpflege schützt und bewahrt das kulturelle Erbe des Landes, indem es Kulturdenkmale erfasst, bewertet und fachlich begleitet. Es berät u.a. Behörden, unterstützt denkmalpflegerische Maßnahmen und informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Denkmalen.

DenkMal! - Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein

DenkMal!

Hier finden Sie einen Einblick in die Ausgaben der DenkMal! der letzten Jahre.

DenkMal! - Die aktuelle Ausgabe 29

Cover Denkmalzeitschrift
Cover der Ausgabe 29.

Darauf können Sie sich in der Ausgabe freuen:

Bastian Müller - Ein Beispiel für demokratisches Bauen: das Olympiazentrum Kiel-Schilksee

Edda Hinrichsen - Das Vermächtnis von Hermann Jacobsen. Ein Gespräch über den Alten Botanischen Garten in Kiel

Georg Toepfer - „Heimatsaufnahmen“. Die Landschaften des Fotografen Adolf Griese im Kontext der Heimat- und Landschaftsschutzbewegung

Katharina Priewe - SchauMal! Kulturdenkmale Schleswig-Holsteins im Blick. Brücken – Technische Denkmale mit kulturlandschaftsprägender Wirkung

Ulrich Knapp - Mittelalterliche Dachwerke im Kloster Preetz

Uta Lemaitre und Ursula Lins - Das Leben ist einzigartig und es wird enden. Die vergessene Totenbahre aus dem St.-Johannis-Kloster vor Schleswig

Margita M. Meyer - Unsere schleswig-holsteinischen Alleen. Landesweiter Alleenwettbewerb 2022

Bernd Brandes-Druba - Jahresbericht 2022 und 2023 des Denkmalfonds Schleswig-Holstein e.V.

Joachim Reichstein - Verleihung des Dr.-Hartwig-Beseler-Preises 2023

Aus der Arbeit der Denkmalpflege 2022 und 2023
... und vieles mehr!

Beispiele aus der Vergangenheit:

Allgemeine Informationen zur Zeitschrift DenkMal!

"DenkMal!" - die Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein - erscheint regelmäßig seit 1994. Das positive Echo auf diese Informationsschrift der Denkmalpflege in Schleswig-Holstein und die stetig steigende Zahl der Abonnenten beweisen, dass an der Erhaltung von Zeugnissen unserer kulturellen Vergangenheit ein großes Interesse besteht. Es macht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde Mut, weiter von ihrer Arbeit zu berichten, die unverzichtbar für unsere Gesellschaft und Kultur ist.

"DenkMal!" ist als Aufforderung zu verstehen, einmal im Tagesgeschäft innezuhalten, sich zu besinnen, Abstand von der Gegenwart und ihren Zwängen zu gewinnen. 

Denkmale sind Zeugnisse der Vergangenheit. Wir Menschen leben mit unserer Vergangenheit und unseren Erinnerungen, ob wir wollen oder nicht. Die Denkmalpflege bietet die Möglichkeit, generationsübergreifend historische Zeugnisse und Dokumente unserer Kultur zu bewahren, damit unsere Erinnerung und unsere Vergangenheit greifbar werden und begreifbar bleiben. Denkmale bewirken, dass Vorstellungen, Leistungen und Ereignisse vergangener Zeit unsere Gegenwartserfahrung und unser Lebensgefühl bereichern.

Die Zeugnisse der Baukunst aus der Vergangenheit machen unsere Städte, Dörfer und Kulturlandschaften vielfältig und lebendig. Die Beschäftigung mit ihnen schärft den Blick für anstehende Fragen der Erhaltung und Gestaltung der gebauten Umwelt als Lebensraum, den es zu erhalten gilt. Doch sind Denkmale, die keiner kennt, nutzlos und Denkmale, die keiner versteht, stumm.

"DenkMal!" - die Zeitschrift des Landesamtes für Denkmalpflege - will Verständnis für die Denkmale in unserer alltäglichen Umgebung wecken und vertiefen. Sie richtet sich an alle, die ihre Umgebung mit Neugier und mit Interesse für Ent­wicklungen wahrnehmen, die als Eigentümer oder Nutzer mit Denkmalen leben und sich für ihre Erhaltung und Pflege verantwortlich fühlen. Aber auch an Baufachleute, Architekten, Re­stauratoren und die Handwerkerschaft, an Planende und Verwaltende.

Die Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein wird herausgegeben vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Denkmalfonds Schleswig-Holstein e.V.

Im Buchhandel zu beziehen oder direkt (auch als Abonnement) über den Buchverlag Boyens in Heide.

DenkMal! - Die aktuelle Ausgabe 24/2017

Titelbild der Zeitschrift DenkMal! des Jahrgangs 2017. Detail der Stuckdecke im Haus Markt 1 in Husum mit der Darstellung eines Phönix.

Editorial

Birgid Löffler-Dreyer/Nils Meyer
Phönix aus der Asche – Stuckdecken der Spätrenaissance in Schleswig-Holstein aus dem Umfeld Augustas von Dänemark. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Restaurierung der Stuckdecke im Haus Markt 1 in Husum

Michael Paarmann
Der Umbau des Herrenhauses Löhrstorf von 1920

Andreas Bruschke
Denkmale erkunden – vermessen – verstehen. Ein Pflichtenheft für Bauaufnahmen

Margita M. Meyer
Das lauenburgische Gartenkulturerbe – von den Askaniern bis zur Nachkriegsmoderne. Zum Stand der Inventarisation der Gründenkmale

Bastian Müller
Von Christian bis Georg – Die bauliche Entwicklung von Kiel-Friedrichsort unter militärischen Gesichtspunkten

Christoph Reinhart
Die Brücken des Elbe-Lübeck-Kanals

Bastian Müller
Das Ostseeheilbad Burgtiefe von Arne Jacobsen. Ein Gesamtkunstwerk unter Denkmalschutz

Lena Rebekka Rehberger
Das Grabmal der Familie Christiansen in …

DenkMal! - Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein

Denkmalförderung

Förderungen aus öffentlichen Mitteln

Die Inanspruchnahme einer Förderungsmöglichkeit kann im günstigsten Fall dazu führen, dass Arbeiten an Kulturdenkmalen mit einer geringeren finanziellen Belastung verbunden sind als vergleichbare Maßnahmen an Gebäuden ohne Denkmalcharakter. Normalerweise sind für Arbeiten an Baudenkmalen jedoch genauso viel oder mehr Eigenmittel erforderlich als bei Nichtbaudenkmalen. Die wünschenswerte, in jedem Fall notwendige Begeisterung bei der Begegnung mit einem alten Haus sollte niemanden verleiten, zu aufwendige und der individuellen wirtschaftlichen Situation nicht angemessene Objekte in Angriff zu nehmen. Finanzierungslücken lassen sich auch bei Kulturdenkmalen nicht mit der Hoffnung auf bessere Zeiten oder der Annahme unrealistisch hoher Eigenleistungen oder der Erwartung von Zuwendungen der Denkmalpflege schließen.

Das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz kennt nicht den Begriff der Entschädigung für denkmalpflegerischen Mehraufwand. Aber auch ohne eine gesetzliche Grundlage, die jüngere Gesetze anderer Bundesländer geben, hat das Land von Anfang an die Verpflichtung erkannt, den Eigentümer für denkmalbedingte Aufwendungen im Rahmen der Möglichkeiten zu helfen und stellt über das Landesamt Mittel für diesen Zweck zur Verfügung.

Neben der direkten Förderung sind Steuererleichterungen in Verbindung mit Aufwendungen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen ein Instrument der indirekten Förderung. Bei Fragen zur steuerlichen Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungskosten bei Kulturdenkmalen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege.

mehr Informationen und Zuständigkeiten ...

Denkmalrat, Denkmalbeiräte, Ombudsmann und Vertrauensleute


Denkmalrat

Der Denkmalrat wird von der obersten Denkmalbehörde, dem Ministerium, gebildet und berät die Denkmalschutzbehörden. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und auf Zeit ernannt worden. Der Denkmalrat ist unabhängig und kann sich zu Einzelfällen sowie zu grundsätzlichen und aktuellen Fragestellungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege äußern. Er kann auch Empfehlungen aussprechen. Bei Widersprüchen gegen die Eintragung von beweglichem Kulturgut und vor Ausweisungen von Schutzzonen ist er anzuhören. Näheres regelt eine Verordnung für den Denkmalrat.

Landesverordnung über den Denkmalrat (Denkmalratsverordnung)

Grundsatzbeschlüsse des Denkmalrates

Grundsatzbeschluss des Denkmalrates vom 21.03.2022 zum Sonderprogramm "Denkmalpflege 2023 bis 2032 in Schleswig-Holstein"

Grundsatzbeschluss Sonderprogramm "Denkmalpflege 2023-2032 in Schleswig-Holstein"  (PDF, 143KB, Datei ist barrierefrei)

Mitglieder des Denkmalrates (Vorschlagende Institution)

Sascha Sebastian Färber (Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. / Haus und Grund SH)

Wolfgang Gerstand (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)

Dr. Henning Höppner (Schleswig-Holsteinischer Heimatbund)

Christoph Kostka (Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen)

Christian Leonhardt (Verband der Restauratoren)

Heike Mahrt (Handwerkskammer Schleswig-Holstein)

Beate von Malottky (Obere Denkmalschutzbehörden)

Traute Meyer (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)

Deike Möller, stellvertretende Vorsitzende des Denkmalrates (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)

Thore Oliver Overath (Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck / Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein)

Prof. Dr. Alexandra Pesch (Obere Denkmalschutzbehörden)

Friedrich Graf zu Rantzau (Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftskammer)

Dr. Maren Rosenkötter (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)

Christine Scheer (Interessengemeinschaft Bauernhaus / Baupflege)

Thomas Schröder-Berkentien (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)

Susanna Sunder-Plassmann, Vorsitzende des Denkmalrates (Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)

Sophie Freifrau von Fürstenberg-Plessen (Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein e.V. / ehem. Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzer)

Dr. Christina Wiener (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)

Die im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Fraktionen können jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden.

Der Denkmalrat hat seine Geschäftsstelle beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Jensendamm 5, 24103 Kiel

Denkmalbeiräte

Kommunen und untere Denkmalschutzbehörden können ehrenamtliche Beiräte bilden. Bisher gibt es solche Beiräte noch nicht.

Ombudsmann

Dr. Wilhelm Poser ist zum Ombudsmann berufen worden und ist damit Ansprechpartner und Mediator bei Fragen und unterschiedlichen Interessen in Sachen Denkmalschutz. Der langjährige Leiter des Baudezernats der Nordelbischen Kirche soll vor allem zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Wirtschaft vermitteln und in schwierigen Fällen die notwendigen Gesprächspartner zusammenbringen.

Kontakt

Vertrauensleute

Die oberen Denkmalschutzbehörden können im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ehrenamtlich tätige Vertrauensleute bestellen. Bisher sind im Bereich der Baudenkmalpflege noch keine Personen ernannt worden.

Landesverordnung über die Vertrauensleute für Kulturdenkmale

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