Das Land Schleswig-Holstein stellt aus dem Sondervermögen des Bundes 25 Millionen Euro zur Verfügung, damit Kommunen Schwimmsportstätten bauen oder erweitern können.
Schwimmen zu lernen ist vor allem für Kinder und Jugendliche wichtig. Schwimmunterricht zu bekommen, ist vielerorts aber nur mit Einschränkungen oder Aufwand möglich. Um die Schwimminfrastruktur so schnell wie möglich zu verbessern, stellt die Landesregierung Schleswig-Holstein nun aus dem Sondervermögen des Bundes 25 Millionen Euro zur Verfügung.
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Kommunen in Schleswig-Holstein können sich bis 30. April 2026 mit planungsreifen Projekten bewerben. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die bis 2030 umsetzbar sind. Gefördert werden kommunale Vorhaben zum Neubau sowie zur Erweiterung von Schwimmsportstätten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Schwimmausbildung, zur sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort leisten. Die zu beantragende Fördersumme soll mindestens vier Millionen Euro betragen.
Der Projektaufruf und der Antrag enthalten alle Informationen zu Förderzielen, Voraussetzungen, Förderkonditionen und dem Auswahlverfahren. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Jury aus Vertretungen des Innenministeriums, der Kommunalen Landesverbände und des Landessportverbandes voraussichtlich bis Juni über die auszuwählenden Projekte entscheiden.
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