Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Bezahlbar Wohnen in Lübeck

In Lübeck St. Lorenz-Nord entsteht mit Unterstützung der Sozialen Wohnraumförderung ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause. Nun war Richtfest.

Letzte Aktualisierung: 01.10.2025

Entwurf des Gebiets mit einem hellen Innenhof, auf dem Menschen gehen.
In den Musikerhöfen sollen Familien, Alleinstehende, ältere Menschen oder junge Berufstätige bezahlbar wohnen können.

Innenstaatssekretär Frederik Hogrefe hat beim Richtfest der sogenannten "Musikerhöfe" in Lübeck den Verantwortlichen des Bauprojektes gedankt. Bei dem Bauprojekt im Stadtteil St. Lorenz-Nord entstehen 139 neue Wohnungen. Insgesamt 55 davon fördern Bund und Land mit 23 Millionen Euro Zuschuss oder als Darlehen aus der Sozialen Wohnraumförderung. Diese Wohnungen haben Mieten von 6,80 bzw. 8,50 Euro/ m². Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gehöre zu den drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit, sagte der Staatssekretär.

Die Musikerhöfe in St. Lorenz-Nord, Lübeck

Antragsteller, Träger: Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH

Gesamtfläche: 1,8 ha

Geplante Wohneinheiten: 139

Geplantes Zeitfenster: Baustart erfolgte im Oktober 2024.

Ortslage: Lübecker Stadtteil St. Lorenz-Nord, Schönböckener Straße 55 (in zweiter Reihe)

Ruhige Hinterhoflage

Das Bauvorhaben liegt inmitten des Musikerviertels, das hauptsächlich aus Reihenhäusern aus den 1970er-Jahren besteht. Die entstehenden Mietwohnungen – teilweise barrierefrei und rollstuhlgerecht – sollen das vorhandene Wohnangebot ergänzen.

Der größte Teil des Grundstücks bleibt autofrei, nur die an die Zufahrt angrenzenden Bereiche dürfen mit Autos befahren werden. Das ermöglicht vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in den Höfen: Spielplätze, Grünanlagen, nachbarschaftliche Beete und ein Bouleplatz.

Regelstandard senkt Kosten

Die Landesregierung hat die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung unter anderem für die Jahre 2025 und 2026 um jeweils 100 Millionen Euro auf dann 400 Millionen Euro aufgestockt, sodass die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2026 insgesamt 1,68 Milliarden Euro umfasst.

Um möglichst viele derartige Projekte fördern zu können, wird in Schleswig-Holstein bei der Sozialen Wohnraumförderung nach dem sogenannten Regelstandard "Erleichtertes Bauen" gebaut. Das bedeutet zum Beispiel, keine Keller oder Tiefgaragen und teils geringere Wand- oder Deckenstärke, ohne dabei auf Wohnqualität zu verzichten. Das hat dafür gesorgt, dass erstmals seit Jahrzehnten die Herstellungskosten durchschnittlich um 12 Prozent und in Einzelfällen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden konnten.

Mehr Informationen zum Regelstandard "Erleichtertes Bauen"

Neue Perspektive Wohnen

Neben der Sozialen Wohnraumförderung hatte das neu entstehende Quartier auch 50.000 Euro aus dem Landesprogramm "Neue Perspektive Wohnen" erhalten, um nachbarschaftsorientiertes und generationsübergreifendes Wohnen zu schaffen.

Mehr Informationen zur Neuen Perspektive Wohnen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport