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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Rekordzahlen erwartet


In diesem Jahr ist in Schleswig-Holstein bereits jetzt so viel bezahlbarer Wohnraum entstanden wie lange nicht mehr. Das Land möchte die soziale Wohnraumförderung nun mit weiteren 175 Millionen Euro unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 13.09.2023

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack berichtet auf dem Podium. Neben ihr sitzt Pressesprecher Tim Radtke.
Sie sei auf das Ergebnis schon stolz, sagte Sabine Sütterlin-Waack auf der Pressekonferenz.

Der Wohnungsbau in Deutschland steckt in einer Krise. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage des Münchner ifo-Instituts. Auch in Schleswig-Holstein ist die Zahl der genehmigten Wohneinheiten zurückgegangen: Waren es bis Juni des vergangenen Jahres noch rund 9.000, so sind es dieses Jahr nur knapp 5.500. Bis 2025 werden allerdings 21.600 frei finanzierte und geförderte Wohnungen benötigt. Im Bereich der sozialen Wohnraumförderung erwartet das Land in diesem Jahr hingegen einen Rekord.

Positiver Trend

Bislang wurden in Schleswig-Holstein mehr als 1.650 Wohneinheiten neu gefördert, und die Liste der Anträge ist lang. Zum Vergleich: 2017 waren es im gesamten Jahr 1.700. Das Land möchte daher weitere 175 Millionen Euro für bezahlbares Wohnen bereitstellen. Allerdings muss der Landtag noch dem Nachtragshaushalt zustimmen. "Wir können es uns nicht leisten, dass der Wohnungsbau nachhaltig ins Stocken kommt. Wir haben deshalb zum Jahresbeginn reagiert und die Soziale Wohnraumförderung massiv verbessert – insbesondere für den Geschosswohnungsbau. Unser Ziel: Für den Mietwohnungsbau eine wirtschaftliche Grundlage zu bilden. Auf das Ergebnis bin ich schon stolz!", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Großer Bedarf

Ansicht der Gebäude mit Innenhof unter freiem Himmel
So kann geförderter Wohnraum aussehen: Der Konrad_A-Hof in Büdelsdorf bietet unter anderem Geflüchteten kostengünstigen Wohnraum.

Bisher hat das Land 343 Millionen Euro Darlehen und Zuschüsse bereitgestellt. Dabei wurden deutlich mehr Landesmittel eingesetzt, als Bundesmittel. Allerdings hat das Land dadurch die Mittel aufgebraucht, die für dieses Jahr vorgesehen waren. Das Land wolle einerseits weiter so viel bezahlbaren Wohnraum schaffen wie möglich, sagte Sütterlin-Waack. Andererseits sei die Förderung ein wichtiger Grundstein, um die Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein zu stützen, damit sie die schwierige Lage meistern kann.

Änderung beim Einstiegszins

"Wir könnten uns alle gemeinsam und mit Macht gegen den Bundestrend stemmen oder ihn zumindest für Schleswig-Holstein abmildern", sagte die Ministerin. Um die Förderung langfristig aufrecht zu erhalten, plant das Land, den Einstiegszins in der Wohnraumförderung auf 0,5 Prozent anzuheben. Aktuell liegt dieser bei 0 Prozent in den ersten 20 Jahren. Für bereits gestellte und noch nicht bewilligte Anträge soll es eine Übergangsfrist geben. Aufgrund der stark gestiegenen Zinsen auf dem freien Finanzmarkt sei dieser Schritt unerlässlich, erläuterte Sütterlin-Waack, aber auch so vorsichtig, dass die Wohnraumförderung weiter attraktiv bleibe. Dafür biete das Land alle, die am Wohnungsbau beteiligt sind, Planungssicherheit.

Thema auf Bauministerkonferenz

Innenministerin Sütterlin-Waack erwartet aber auch von der Bundesregierung, dass sie ihren Teil beitragen wird, um für mehr Wohnungsbau zu sorgen, um Menschen eine Heimat geben zu können und um die Bauwirtschaft zu unterstützen. "Es wäre schon hilfreich, wenn die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre Förderprogramme so ausgestalten würde, dass man mit ihnen auch tatsächlich etwas anfangen kann. Denn das ist beispielsweise bei der Schaffung von Eigentum zur Selbstnutzung derzeit nicht der Fall". Dafür werde sie sich auf der Bauministerkonferenz einsetzen.

Das wird gefördert

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung können unter anderem Fördermittel für den Neubau und die Bestandsentwicklung (Sanierung, Modernisierung und Erweiterung) von Mietwohnraum gewährt werden. Weiterhin ist die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende möglich. Außerdem können zum Beispiel Wohnumfeld- oder Quartiersmaßnahmen, wie beispielsweise Jugend- und Altentreffs oder Nachbarschaftshäuser, gefördert werden.

Gefördert werden Investoren wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen, Privatpersonen oder Kommunen, die Mietwohnraum bauen. Dieser Wohnraum ist dann insbesondere Familien, Alleinerziehenden, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Personen in sozialen Notlagen, zum Beispiel Geflüchteten, mit niedrigem Einkommen vorbehalten. Die geförderten Mietwohnungen unterliegen einer Belegungsbindung, das heißt, sie dürfen nur an den wohnberechtigten Personenkreis vermietet werden. Daneben gilt eine bestimmte Höchstmiete.

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