In Berlin ist die Frühjahrssitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen unter anderem die Themen der Verbesserung der Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen sowie die priorisierte Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern.
Bessere länderübergreifende Erfassung und Rückführung
Vor dem Hintergrund von Ereignissen wie zuletzt in Brokstedt hatten die schleswig-holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Hamburgs Innensenator Andy Grote eine länderübergreifende standardisierte Verfahrensweise zur Erfassung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern (aMIT) gefordert. Damit sollen Erkenntnisverluste aufgrund überregionaler Sachverhalte und Zuständigkeiten verhindert werden, um das Risiko solcher Taten für die Zukunft möglichst weitgehend zu minimieren. "Die Identifizierung als ausländischer Mehrfach- und Intensivtäter muss bundesweit für die zu beteiligenden Stellen wie die Polizei, die Ausländerbehörden und die Justiz einsehbar sein. Darüber hinaus halte ich ein vereinheitlichtes Bewertungsverfahren zur Einstufung als aMIT für äußerst sinnvoll", sagte Sabine Sütterlin-Waack.
Darüber hinaus wurde die Bedeutung einer Stärkung des länderübergreifenden Rückführungsmanagements für Straftäter betont und beschlossen, sich dafür einzusetzen, bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern alle polizeilichen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um priorisiert aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen. "Wir können damit das Risiko solcher Taten von bereits auffällig gewordenen aMIT erheblich reduzieren", sagte die Innenministerin.
Mehr Sicherheit im Fern- und Regionalverkehr
Auch im Hinblick auf ihre Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Regional- und Fernverkehr konnte Sütterlin-Waack einen Erfolg erzielen. Die Innenministerkonferenz hat sich einstimmig für die Videoüberwachung in Zügen und an Bahnhöfen ausgesprochen und dafür, dass auch zivile Polizeikräfte den Regional- und Fernverkehr zukünftig kostenlos nutzen dürfen.
Waffenverbote werden geprüft
Darüber hinaus wird eine bundesweit einheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen geprüft und das Bundesinnenministerium gebeten, in einem ersten Schritt gegebenenfalls auf eine entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, insbesondere in Bezug auf Messer, hinzuwirken. "Die Anzahl der Messerattacken hat sich im öffentlichen Personennahverkehr in der Bundesrepublik im letzten Jahr nahezu verdoppelt. Das ist erschreckend und nicht hinnehmbar. Insoweit ist es wichtig, die objektive Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in Zügen zu erhöhen. Darum habe ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen aus Hamburg, Andy Grote, auf der IMK für bundesweite Waffenverbote sowie für die Ausweitung der Videoüberwachung in Zügen des Regional- und Fernverkehrs und an Bahnhöfen eingesetzt", erklärte die Innenministerin.
Stellvertreter-Ehen verhindern
Auch mit einem anderen Thema konnte Sütterlin-Waack punkten. Bei den sogenannten "Handschuhehen" wird von dem deutschen Rechtsgrundsatz, dass Ehen nur von beiden Ehepartnern persönlich und gemeinsam anwesend geschlossen werden können, abgewichen. Stellvertreter können in einigen Ländern anstelle der Eheleute auftreten und die Ehe in ihrem Namen schließen. Im Extrem wird also die Ehe von zwei Stellvertretern geschlossen.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Handschuhehen in Deutschland anerkannt werden. Um das zu verhindern, muss das entsprechende Gesetz geändert werden. "Mit der Anerkennung von Stellvertreterehen leisten wir potentiellen Zwangsehen Vorschub. Das finde ich unerträglich und darum habe ich mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Anerkennung von Handschuhehen in Deutschland gesetzlich ausgeschlossen wird", sagte die Innenministerin. Die Innenministerkonferenz ist den Vorschlägen Sütterlin-Waacks gefolgt, derartige Vorgehensweisen zu unterbinden, und hat das Bundesinnenministerium aufgefordert, die Anerkennung von Handschuhehen gesetzlich auszuschließen.
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