Kameras, die Polizeikräfte im Einsatz tragen, schützen alle Beteiligten. Die Landesregierung hat nun den Weg für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen freigemacht.
Letzte Aktualisierung: 09.05.2023
Polizistinnen und Polizisten können bei Einsätzen sogenannte Bodycams am Körper tragen und unter bestimmten Voraussetzungen Situationen damit filmen. Der Einsatz hat sich in der Praxis bewährt: Bodycams schützen sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und unzutreffenden Anschuldigungen. Die Polizei in Schleswig-Holstein durfte aber bislang keine Bodycams in Wohnungen einsetzen, obwohl dort besonders gefährliche Situationen vorherrschen und es vermehrt zu Eskalationen kommen kann. Der Einsatz der Bodycam an öffentlich zugänglichen Orten war bislang nur zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit erlaubt. Das soll sich künftig ändern.
Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Das Kieler Kabinett hat nun dem dafür erforderlichen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen nach § 184a LVwG zugestimmt. "Gerade häusliche Gewalt ist sehr häufig ein Grund für Polizeieinsätze in Wohnungen. In diesen Situationen mit hohem Konfliktpotential werden Bodycams den Schutz aller Beteiligten erhöhen", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Anschluss an die Kabinettssitzung. "Daher freue ich mich sehr, dass wir den Weg freigemacht haben, die deeskalierende Wirkung der Bodycam vor allem in Wohnungen nutzen zu können." Darüber hinaus sei wichtig, dass der Kreis der geschützten Rechtsgüter insgesamt erweitert wurde. "Ich begrüße dabei insbesondere", so die Ministerin weiter, "dass sich der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zukünftig im Gesetz wiederfindet."
Rechtliche Ausgestaltung
Der Gesetzentwurf erlaubt den Einsatz in Wohnungen und im öffentlichen Raum zum Schutz vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder für die sexuelle Selbstbestimmung. Mit aufgenommen werden auch Regelungen bei Gefahr im Verzug und der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Anschließend muss nun der Landtag beraten und den Gesetzentwurf beschließen. Das Gesetz soll voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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