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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Rückenwind für große Sportveranstaltungen

Um mehr internationale, nationale und überregionale Sport-Events nach Schleswig-Holstein zu holen, unterstützt das Land nun deren Ausrichtung und hofft auf mehr Besucherinnen und Besucher.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2022

Deutschlands Top-Surfer Philip Köster surft auf der Brandung einer Welle an einer Boje vorbei.
Auch der Surf Weltcup vor Westerland auf Sylt, hier Weltmeister Philip Köster, fand 2022 mit finanzieller Unterstützung des Landes statt.

Bei sportlichen Großveranstaltungen fallen oftmals besondere Anforderungen an, zum Beispiel Versicherungen, Verbandsabgaben, Lizenzgebühren oder ein Rahmenprogramm. Ausrichterinnen und Ausrichter können nun auf finanzielle Unterstützung des Landes hoffen. Um mehr internationale, nationale und überregionale Sport-Events nach Schleswig-Holstein zu holen, unterstützt das Land deren Ausrichtung und hofft auch auf mehr Gäste im echten Norden.

Richtlinie veröffentlicht

Großveranstaltungen können zukünftig beispielsweise bis zu 250.000 Euro erhalten, weitere Sport-Events bis zu 50.000 Euro. Dazu hat das Innenministerium eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. "Mit der neuen Sportförderrichtlinie haben wir den Grundstein für mehr sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein gelegt", sagte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. "So machen wir unser Land zwischen den Meeren noch attraktiver für Besucherinnen und Besucher, aber vor allem für unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese Unterstützung passt perfekt zu den Zielen unseres Zukunftsplans Sportland Schleswig-Holstein."

Veranstaltungen müssen klimaneutral sein

Sportveranstaltungen, die gefördert werden, müssen zudem klimaneutral und nachhaltig ausgerichtet werden. Hinweise dazu gibt ein "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen

Anträge können gestellt werden

Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ), schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine und -verbände, Spitzensportverbände sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.

Mehr Informationen zur "Richtlinie Sportveranstaltungen"

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