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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Einfacher, schneller und übersichtlicher bauen

Am 1. September 2022 tritt in Schleswig-Holstein die neue Landesbauordnung in Kraft. Sie bringt allen, die am Bau beteiligt sind, einfachere Verfahren.

Letzte Aktualisierung: 31.08.2022

Ein Mensch steht an einer Reihe langer Hölzer.
Erleichterungen beim Bauen mit Holz sollen schneller vor allem bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Einen Antrag ausdrucken, per Hand ausfüllen und zum Amt bringen, das ist bald Geschichte. Am 1. September 2022 tritt die neue Landesbauordnung in Schleswig-Holstein in Kraft tritt. Sie legt unter anderem die Grundlagen dafür, dass Bauherrinnen oder Bauherrn bzw. Architektinnen oder Architekten Bauanträge und Bauvorlagen künftig digital und ohne Unterschrift über ein Online-Konto einreichen können. Dazu startet noch in diesem Jahr das virtuelle Bauamt in ersten Pilotkommunen. Als Vorstufe hat das Innenministerium nun die Landesbauordnung vereinfacht und an die aktuellen Bedarfe der am Bau Beteiligten angepasst.

Schnellere Genehmigung bald möglich

"Wir wollen das Bauen einfacher, übersichtlicher und schneller machen", sagte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Die bauaufsichtlichen Verfahren würden insgesamt gestrafft, um die Erteilung von Baugenehmigungen zu beschleunigen. Dies sei gerade in Zeiten steigender Baukosten von großer Bedeutung, erklärte die Ministerin. Insgesamt fällt die neue Landesbauordnung deutlich kürzer aus. "Was wir brauchen sind nicht zusätzliche Vorschriften, sondern wir brauchen klarere und nachvollziehbare Vorschriften. Und dies ist mit der neuen Landesbauordnung gelungen", sagte Sütterlin-Waack. Der sogenannte Stellplatzparagraph ist nun zum Beispiel nur noch drei statt zwölf Absätze lang.

Vereinfachte Verfahren

Das Land hat die Vorschriften weitreichend an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen. Regelungen wurden gestrichen, Vorschriften reduziert sowie mehr verfahrensfreie Vorhaben und schnellere Verfahren ermöglicht. Vor allem die bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren hat das Land gestrafft, zum Beispiel für Wohnhäuser bis zur Hochhausgrenze und für Sonderbauten wie Hochhäuser oder Wohnheime. Auch Bauen ohne Genehmigung ist im Einzelfall weiterhin möglich.

Hinweise zur Anwendung

Damit die unteren Bauaufsichtsbehörden möglichst einheitlich vorgehen, hat das Innenministerium ein Handbuch in Form einer Verwaltungsvorschrift erstellt. Nicht nur Bauaufsichtsbehörden und die am Bau Beteiligten, sondern alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner finden darin konkrete Hinweise, zum Beispiel welche Abstände bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach zu beachten sind.

Weitere Informationen zur neuen Landesbauordnung, Merkblätter, Handbuch und Vordrucke für den Bauantrag

Landesbauordnung im Wandel der Zeit

Zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis entwickelt sich das öffentliche Baurecht in Schleswig-Holstein schnell weiter. Die Landesbauordnung, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse werden deshalb fortlaufend angepasst. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht.

Chronologischer Überblick von Landesbauordnungen in Schleswig-Holstein

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