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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landespolizei startet Kampagne "nicht weiterleiten"

Schleswig-Holsteins Polizei will Kinder, Jugendliche und Eltern für das Thema "sexueller Missbrauch von Kindern in den sozialen Medien" sensibilisieren.

Letzte Aktualisierung: 15.08.2022

Kampagnenmotiv
Die Landespolizei Schleswig-Holstein macht mobil gegen die Weiterleitung von Kinderpornografie.

Mehr als ein Drittel aller Tatverdächtigen, die kinderpornografische Inhalte verbreiten, erwerben oder besitzen, sind Jugendliche. Sie leiten zum Beispiel Videos oder Fotos auch unüberlegt über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste weiter oder teilen sie. Jede Darstellung zeigt höchstwahrscheinlich einen realen sexuellen Missbrauch eines Kindes. Was viele vielleicht nicht wissen: Diese Inhalte zu erwerben, besitzen oder weiterzuleiten ist ein Verbrechen. Bei einer Verurteilung droht für Strafmündige mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Die Folgen für die Opfer sind unvorstellbar. Ist entsprechendes Material erst einmal im Umlauf, verschwindet es nicht mehr. Es wird immer wieder kopiert, vielfach geteilt und weitergeleitet. Das Leid, das die Kinder dabei erfahren, wird sie ihr Leben lang schädigen.

Polizei will aufklären

Die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen ist innerhalb von zehn Jahren von neun auf 214 Tatverdächtige pro Jahr geradezu explodiert. Die schleswig-holsteinische Landespolizei hat daher nun eine Kampagne gegen das Weiterleiten von Kinderpornografie gestartet. Damit will sie vor allem Kinder, Jugendliche und Eltern erreichen und setzt dabei erstmals auf eine Digital und Printkampagne. "Uns haben diese Zahlen für Schleswig-Holstein alarmiert. Sie hängen mit dem veränderten Nutzungsverhalten und der wachsenden Bedeutung von Messengerdiensten zusammen", erläutert Ralph Garschke, Leiter der Abteilung für Polizeiliches Management im Landespolizeiamt. "Eine polizeiliche Randerscheinung droht damit geradezu zum Massenphänomen zu werden und dagegen wollen wir jetzt mit Prävention in einer Form vorgehen, wie wir es bisher noch nie getan haben. Wir richten uns mit In-App Werbung direkt an die Kinder und Jugendlichen und mit einer großangelegten Printkampagne zusätzlicher Plakatmotive auch an die Eltern", erklärte Garschke.

Einer der Gründe für die Jugendlichen sei der sorglose Umgang mit "krassen" Fotos und Videos, die mit einem Swipe an Dutzende eigene Kontakte weiterverbreitet werden könnten. Eltern fielen buchstäblich aus allen Wolken, wenn plötzlich Ermittler vor der Tür stehen und Smartphones beschlagnahmen wollen, sagte Garschke. Viele hätten keine Ahnung von den Chat-Gewohnheiten ihrer Kinder.

Flächendeckend werden in ganz Schleswig-Holstein hunderte Aufsteller und Großflächenplakate für das Thema sensibilisieren. Kurze Animationen für die Zielgruppen der 11 bis 13-Jährigen und der 14 bis 17-Jährigen werden direkt auf dem Smartphone abgespielt. Sie erscheinen zwischen dem hin und her Swipen bei Games oder Socialmedia.

Startschuss für die Kampagne

Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat die Plakate zur Kampagne nun in Kiel vorgestellt und die Animationen der so genannten In-App Werbung eröffnet. "Jeder Fall von Kindesmissbrauch und der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie ist ein Fall zu viel und macht mich persönlich und jede und jeden von uns betroffen“, sagte Sütterlin-Waack. Vor allem vor dem Hintergrund der nochmals stark angestiegenen Fallzahlen in diesem Bereich ist diese Kampagne mehr als notwendig. Ich danke dem Präventionsteam der Landespolizei und dem Landespräventionsrat ganz herzlich für die Vorbereitung der Kampagne und erhoffe mir, dass wir gemeinsam die Fallzahlen wieder senken und für das Thema sensibilisieren können", sagte die Ministerin.

Richtiges Verhalten für Eltern und Kinder

Die Polizei rät Kindern und Jugendlichen, nicht gezielt im Internet nach kinderpornografischen Inhalten zu suchen. Das ist strafbar und provoziert den sexuellen Missbrauch an Kindern weiter, weil das angebotene Material sich an der Nachfrage orientiert. Gelangen junge Menschen über Chat-Gruppen an Kinderpornografie, rät die Polizei dazu, auszutreten, das Material nicht weiterzuleiten und Anzeige zu erstatten, denn so haben die Behörden die Möglichkeit, die weitere Verbreitung zu stoppen.

Eltern wissen oftmals nicht, wie ihr Nachwuchs in den sozialen Medien vernetzt ist. Die Polizei appelliert an Eltern und Pädagogen, Interesse dafür zeigen, welche Dateien Kinder und Jugendliche auf ihrem Handy haben, und kompetente Ansprechpartner zu sein. Sie sollten mit ihren Kindern reden und diese für die Konsequenzen ihres Handelns sensibilisieren. Bei Fragen können sie sich an die nächste Kriminalpolizei-Dienststelle wenden.

Zur Dienststellen-Suche

Anzeigen kann man in Schleswig-Holstein auch online erstatten:

Zur Online-Wache

Hier gibt es weitere Hilfe

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch

Telefon 0800 22 555 30

PETZE

Kinderschutzbund Schleswig-Holstein

Weißer Ring

Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein (AKJS)

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

ProFamilia

Strafen wurden verschärft

In der Polizeilichen Kriminalstatistik hat sich die Zahl der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie innerhalb der vergangenen zehn Jahre fast verdreifacht. Der Anteil der jugendlichen Tatverdächtigen ist fast um das Neunfache angestiegen. Diese Entwicklung könnte zu einem großen Teil mit einem Gesetz in den USA zusammenhängen, das alle elektronischen Kommunikationsdienstleister (Provider) verpflichtet, die Inhalte von Nutzern auf kinderpornografisches Material zu überprüfen. Das so festgestellte Material wird den Behörden gemeldet. Sobald sich ein Bezug zu Deutschland herstellen lässt, wird das Bundeskriminalamt informiert.

Auch auf Bundesebene sind Provider seit 2017 verpflichtet, entsprechendes Material zu melden. Zudem wurden die Strafen verschärft. Nach Paragraf 184b Strafgesetzbuch (StGB) wird die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft und ist somit zum Verbrechenstatbestand geworden.

Zur Polizeilichen Kriminalstatistik

§ 184b Strafgesetzbuch

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