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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023" des Landes Schleswig-Holstein

Der Landesregierung ist es ein Anliegen, nach der schweren Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023 den Wiederaufbau so schnell wie möglich zu beginnen. Mit dem Gesetz soll ein Sondervermögen "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023" errichtet werden.

Gültig ab: 28.12.2023

Vom 19. bis 21. Oktober 2023 ereilte die Ostseeküste eine schwere Sturmflut. Es war das schwerste Ostseesturmhochwasser seit dem Jahre 1872. In der Folge zeigte sich entlang der Küste ein Bild der Verwüstung. Zudem kam es zu Überschwemmungen ufernaher Gebiete und Stadtviertel. Zu verzeichnen sind außerdem Deichbrüche und teils erhebliche Landverluste durch Abbrüche an Steilküsten oder weggeschwemmte Dünen. Neben diesen Sachschäden gab es bedauerlicher Weise einen Todesfall auf Fehmarn.

Der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur, Daseinsvorsorge und der Regionaldeiche wird Monate dauern. Aufgrund der bisherigen Schätzungen ist ein Hilfevolumen in Höhe von 140 Millionen Euro für die kommunale Infrastruktur, 20 Millionen Euro für private Einrichtungen der Daseinsvorsoge sowie 40 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen notwendig. Die Feststellungen und Bezifferungen der Schäden sind noch nicht vollumfänglich abgeschlossen.

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