Zum 1. Juli 2023 wurde das gesamte Stiftungszivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch vereinheitlicht sein. Im schleswig-holsteinischen Stiftungsgesetz mussten daher viele Bestimmungen und Regelungen aufgehoben werden. Dazu wurde das Stiftungsgesetz nicht novelliert, sondern insgesamt neu erlassen.
Die Änderungen schaffen voraussichtlich zunächst mehr Aufwand in der Verwaltung, mittel- und langfristig aber Vereinfachungen. Bislang zum Beispiel konnte der Bescheid nur in Papierform erteilt werden, nun geht das auch digital. Damit keine Regelungslücken entstehen, musste das Landesgesetz zeitgleich mit dem Bundesrecht am 1. Juli 2023 in Kraft treten.