Denkmalgeschütztes „Wasmer-Palais“ in Glückstadt kann umgebaut werden – Innenministerium gibt bis zu 2,562 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel frei
KIEL. Der geplante umfangreiche Umbau des denkmalgeschützten „Wasmer-Palais“ in Glückstadt kann beginnen. Das Innenministerium hat dafür bis zu 2,562 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ möchte die Stadt das Gebäude energetisch sanieren und weitgehend barrierefrei umbauen.
Bei dem „Wasmer-Palais“ handelt es sich um einen bedeutenden barocken Bau, der ursprünglich zwischen 1708 und 1710 als Wohnhaus errichtet wurde und mit dem zur Straße gewandten Ehrenhof als Baudenkmal eingetragen ist.
Das städtische Gebäude wird durch die ansässige Volkshochschule (VHS) und die Musikschule genutzt. Durch den weitgehend barrierefreien Umbau sollen die Angebote der VHS und der Musikschule einer noch breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Bei der umfassenden Sanierung bleibt die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten. Die geplante energetische Modernisierung umfasst insbesondere den Austausch der Fenster sowie eine Erneuerung und Optimierung von Leitungen und Heizkörpern. Perspektivisch soll das Gebäude über das geplante Fernwärmenetz der Stadt Glückstadt beheizt werden – dies wurde bereits in die Planungen einbezogen, sodass der Anschluss im Zuge der jetzigen Baumaßnahme bereits vorbereitet werden kann. Mit der energetischen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes wird so insgesamt ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Neben der energetischen Sanierung wird das Gebäude weitgehend barrierefrei umgebaut: Der Zugang zum Gebäude wird barrierefrei ausgestaltet und die selbständige Bewegungsfreiheit für Menschen mit körperliche Behinderung im Gebäude durch unter anderemden Einbau von Rampen und einem Aufzug ermöglicht. Im Außenbereich soll der denkmalgeschützte Ehrenhof durch eine barrierefreie Wegeführung sowie durch neue Sitzmöglichkeiten und eine Fassadenbegrünung aufgewertet werden.
Insgesamt verbindet die Maßnahme vorbildhaft die Ziele des Denkmalschutzes, der Barrierefreiheit und des Klimaschutzes miteinander.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ ist im Jahr 2011 in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen und im Jahr 2020 in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt worden.
Mit dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ wird das übergeordnete Ziel verfolgt, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen. Die Integration aller Bevölkerungsgruppen soll unterstützt und der Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt werden. Für diese Gesamtmaßnahme sind in Glückstadt bislang inklusive des kommunalen Anteils rund 12 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel bereitgestellt worden.
Seit dem vergangenen Jahr werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: