Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ausbau bestehender Gebäude soll erleichtert werden – Kabinett stimmt Formulierungshilfe für Änderung der Landesbauordnung zu

Letzte Aktualisierung: 02.06.2026

KIEL. In Schleswig-Holstein soll der Um- und Ausbau bestehender Gebäude für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums deutlich erleichtert werden. Hierfür hat das Kabinett eine Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, die als Formulierungshilfe dem Landtag zugeleitet wird.

Kernstück der Formulierungshilfe ist eine zentrale Umbauvorschrift (§ 51a), mit der eine partielle Neuausrichtung der Landesbauordnung vollzogen und der Fokus vom Neubau hin zum ressourcenschonenden Umbau im Bestand verschoben werden soll. Der Regelungsvorschlag basiert auf einer von der Bauministerkonferenz beschlossenen Regelung und erweitert diese.

Der Um- und Ausbau im Bestand ist oft schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender als ein Neubau. Wir sehen große Ausbaureserven im Bestand, die noch nicht genutzt sind“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke. „Zudem wird weniger Fläche verbraucht und vorhandene Infrastruktur effizient genutzt. Dementsprechend passen wir die Landesbauordnung an, um solche Projekte leichter möglich zu machen.

Die Herausforderung beim Bauen im Bestand ist bislang, dass infolge der baulichen Änderung der baurechtliche Bestandschutz entfällt und an die neue Anlage unter Umständen höhere Anforderungen gestellt werden, als an das bestehende Gebäude. Die neue Umbauvorschrift soll hier Abhilfe schaffen und vor teuren Nachrüstpflichten schützen.

Die Grundidee ist, dass ein Gebäude bei einer Aufstockung oder einem Umbau dem Grunde nach nicht mehr können muss als bisher, also bestehende Bauteile nicht verändert werden müssen, auch wenn inzwischen höhere Anforderungen bei einem Neubau gelten sollten. In Gründerzeitgebäuden braucht es keine Veränderung von Treppenhäusern, mit Holztreppen, die so im Neubau nicht mehr zulässig sind“, so die Ministerin.

Durch einen Umbau im Bestand wird regelmäßig auch die Frage nach den Abstandsflächen wieder aufgeworfen. Der neue Umbauparagraph führt hier zu Erleichterungen. „Mit der neuen Regelung ermöglichen wir, dass infolge eines Dachgeschossausbaus oder einer Aufstockung keine neuen Abstandsflächen ausgelöst werden, wenn keine neuen Bauteile, wie etwa Balkone, an die bisherigen Außenwände angebracht werden“, erklärt die Ministerin.

Weitere Vereinfachungen gibt es beim Schallschutz: „Im Hinblick auf den Schallschutz gibt es keine Anforderungen beim Umbau. Auch hier gilt, dass das Gebäude nicht mehr können muss, als es bisher kann.

Ein weiteres Ziel der Überarbeitung ist es, das Bauen zu vereinfachen und zu deregulieren. Dazu soll die Zahl der beim Bauen zu beachtenden technischen Regeln spürbar reduziert werden. Künftig sollen nur bauaufsichtlich eingeführte Standards verbindlich sein.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz