KIEL. Die Landesregierung hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit in der zweiten Kabinettsbefassung am 24. März 2026 zugestimmt. Der Gesetzentwurf wurde dem Landtag zur parlamentarischen Befassung zugeleitet. Anlass für den Gesetzentwurf waren unter anderem mehrere schwere Messerangriffe im öffentlichen Raum.
Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist mit den aktuellen Zahlen darauf hin, dass es gesetzgeberischen Bedarf gibt. Laut der PKS stieg die Zahl der Messerangriffe in Schleswig-Holstein im Jahr 2025 um 8,0 % auf insgesamt 1.282 Fälle an.
„Diese Entwicklung zeigt, dass wir das rechtliche Instrumentarium der Polizei stärken müssen, um Gefahren frühzeitiger erkennen und reagieren zu können“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke. „Für mich gilt: Keine Freiheit ohne Sicherheit. Aber auch mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir einen Ausgleich zwischen Sicherheitsbefugnissen und notwendigem Grundrechtsschutz und bringen diese in Einklang.
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Der Gesetzentwurf zielt nicht nur auf Maßnahmen gegen Messerangriffe ab. Er umfasst grundlegende Weiterentwicklungen des Gefahrenabwehrrechts, um die öffentliche Sicherheit insgesamt zu stärken. Nach der ersten Kabinettsbefassung hat die Landesregierung eine umfassende Verbändeanhörung durchgeführt, um den Entwurf sorgfältig mit gesellschaftlichen, rechtlichen und datenschutzrechtlichen Belangen abzugleichen.
Berücksichtigt wurden dabei auch rechtspolitische Forderungen, etwa die klare Trennung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Bereich der häuslichen Gewalt von anderen Anwendungsfällen. Dadurch wird der besondere Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Stalking nochmals hervorgehoben.
Der Gesetzentwurf umfasst folgende Maßnahmen:
- Automatisierte Datenanalyse: Einführung einer Rechtsgrundlage, um komplexe Datenbestände auszuwerten und darin Muster, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen. Schleswig-Holstein setzt dabei auf eine europäische und datenschutzkonforme Lösung.
- Erweiterte Videoüberwachung: Ausbau der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten und gefährdeten Orten. Mithilfe von Software zur Mustererkennung sollen gefährliche Situationen und mögliche Angriffe schneller und besser erkannt werden.
- Biometrische Fernidentifizierung: Einführung einer strengen gesetzlichen Grundlage, die den Abgleich biometrischer Daten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben erlaubt.
- Präventivgewahrsam: Ein neuer Gewahrsamstatbestand, der bei konkreten Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter wie Leib, Leben, Freiheit der Person und sexuelle Selbstbestimmung greift.
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Der Einsatz wird zum Schutz besonders wichtiger Individualrechtsgüter erweitert. Zukünftig ist die sogenannte „elektronischen Fußfessel“ auch dann einsetzbar, wenn das Überwachungsziel der Schutz von Personen ist, die nicht individuell, sondern nur anhand bestimmter Kriterien oder Gruppenzugehörigkeiten bestimmbar sind. Das bedeutet, dass die elektronische Fußfessel zukünftig nicht nur bei terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern und häuslicher Gewalt eingesetzt werden kann, sondern auch zur Verhinderung von weiteren Gewalt- und Tötungsdelikten.
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