Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die FDP-Fraktion weist mit ihrem Gesetzentwurf auf ein Anliegen hin, das wir im Kern alle teilen: Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben. Gerade unsere Städte, Gemeinden und Kreise brauchen Luft zum Arbeiten – nicht immer neue Vorgaben, sondern praktikable Lösungen.
Und deswegen hat sich die Landesregierung im Jahr 2024 in vielen guten und konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden genau auf diesen Weg gemacht.
Wir haben zunächst ein 63 Punkte Paket mit den Kommunalen Landesverbänden vereinbart, wo in ganz konkreten Fragestellungen Erleichterungen vereinbart wurden, wie beispielsweise der Wegfall der ZBau-Prüfungen bei Landesförderungen, oder bei den Vergaben im Unterschwellenbereich.
Zudem haben wir aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Kommunen auch schon im Jahr 2024 vereinbart, dass wir das kommunale Haushaltsrecht vereinfachen. Und hier wollen und müssen wir auch noch mehr machen. Außerdem haben wir mit den kommunalen Landesverbänden ein Gutachten zur Neuordnung der Finanzströme beauftragt, welches dieses Jahr Ergebnisse liefern soll. Dabei wollen wir Mittelflüsse möglichst pauschaliert und ohne Bürokratie organisieren.
Und schließlich haben Bund und Länder das Großprojekt der Föderalen Modernisierungsagenda gemeinsam vereinbart. Ein über alle Bereiche gespanntes Entbürokratisierungswerk, dass Bundes- wie Landesrecht betrifft. Hier ordnen und arbeiten wir die einzelnen Vorhaben Ressort für Ressort ab und bringen diese auf den Weg. Und das machen wir alles in strukturierten Prozessen, mit den Kommunen, mit dem Bund, um der kommunalen Ebene wieder mehr Luft zum Arbeiten zu geben.
Insofern teilen wir das Ziel des Gesetzentwurfs, die Bürokratie für die Kommunen abzubauen. Und im Grundsatz setzen wir bereits das um, was der Entwurf als Ziel vorsieht, ich würde sagen, ein wenig pragmatischer als vorliegende der Gesetzentwurf:
Die Kommunen melden über ihre Landesverbände Gesetze, Verordnungen, Regelungen und Verfahren, die entbürokratisiert werden sollten. Die Ministerien prüfen diese Hinweise und setzen die notwendigen Änderungen um – nicht nur befristet, sondern dauerhaft. Aber ich sage auch ganz deutlich: unsere Kommunen brauchen mehr Möglichkeiten, mehr Spielraum und auch mehr Experimentiermöglichkeiten. Deswegen ist es richtig, dass wir im Ausschuss darüber reden.
Aktuell bearbeiten wir eine Reihe von Entbürokratisierungs-Bitten, die uns von den Kommunalen Landesverbänden übermittelt wurden. Diesen Weg haben wir bereits bei den 63 Punkten erfolgreich beschritten und so gehen wir nun auch die neuen Vorschläge an.
Der hier vorgelegte Gesetzentwurf gilt in Brandenburg seit dem Jahr 2006. Dort haben 70 Kommunen 139 Anträge auf Erprobung gestellt. 52 Anträge führten in 20 Jahren zu einer landesweiten Änderung.
Wenn man sich die Zahlen von uns anschaut: Wir haben auch schon über 100 Maßnahmen auf den Weg gebracht und haben sie in der Umsetzung. Von daher sind wir auch nicht ganz weit davon entfernt erfolgreich zu sein. Deswegen lassen sie uns diesen Weg weiter fortsetzen: Entbürokratisierung für unsere Kommunen – mehr Spielräume für die Kommunen.
Herzlichen Dank!
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