KIEL. Ein heute (13. März) veröffentlichtes Gutachten zeigt auf, welche Rolle eine Landesentwicklungsgesellschaft künftig bei der Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums spielen könnte. Es untersucht, in welchen Aufgaben und Leistungsfeldern eine solche Gesellschaft wirksam werden kann und wie bestehende Förderstrukturen im Land sinnvoll ergänzt und gebündelt werden können.
Innenministerin Magdalena Finke erklärte dazu: „Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Fragen unserer Zeit und zwingend für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher ist es unser Ziel, den Wohnungsbau dort zu unterstützen, wo wir es können. Dies tun wir mit einer sozialen Wohnraumförderung auf Rekordniveau, die wir auch 2027 fortsetzen werden, und mit unserem Regelstandard Erleichtertes Bauen, der zeigt, wie kostengünstiger gebaut werden kann.
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Finke betonte zugleich: „Unsere neuen Erkenntnisse verdeutlichen, dass insbesondere aus kommunaler Perspektive Informationszugänge und Unterstützungsangebote verbessert werden müssen. Eine Landesentwicklungsgesellschaft könnte hier gezielt Abhilfe schaffen.
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Das Gutachten hebt zwei zentrale Aufgabenfelder für eine solche Gesellschaft hervor:
- Informationsbündelung: Vorhandene Daten, Instrumente und Akteursinformationen sollen gebündelt, qualitätsgesichert und nutzerfreundlich aufbereitet werden.
- Beratungsnahe Begleitung: Kommunen sollen bei Themen wie Förderung, Innovationen, Vernetzung, Daten und Monitoring, Nachverdichtungspotentiale sowie Fort- und Weiterbildung gezielt unterstützt werden.
Gleichzeitig stellt das Gutachten fest, dass eine marktgestaltende Rolle der Gesellschaft zu Parallelstrukturen und Dopplungen führen könnte. Finke erklärte dazu: „Das bestätigt den klaren Kurs des Koalitionsvertrages, keine Landesbaugesellschaft zu gründen, sondern mit einer beratenden und unterstützenden Landesentwicklungsgesellschaft primär den kommunalen Wohnungsbau substanziell zu stärken.
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Das Gutachten schlägt in einem ersten Schritt vor, die Landesgesellschaft unter dem Dach einer landesnahen Institution zu etablieren, um schnell starten und auf bestehende Strukturen aufbauen zu können. Als mögliche Partnerin wird die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) genannt.
Innenministerin Finke abschließend: „Wir begrüßen es, wenn die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag im kommenden Plenum ein Mandat geben, in vertiefende Gespräche mit der IB.SH einzusteigen, wie eine Landesentwicklungsgesellschaft auf den Weg gebracht werden könnte.
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Das vollständige Gutachten ist online abrufbar.
Gutachten zur Gründung einer neuen Landesentwicklungsgesellschaft in Schleswig-Holstein (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)
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