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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kabinett stimmt Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie zu – Übermittlung zur weiteren Befassung an den Landtag

Letzte Aktualisierung: 24.02.2026

KIEL. Das Kabinett hat heute (24. Februar) dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie zugestimmt. Vorangegangen war eine zeitlich und inhaltlich begrenzte dritte Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese war notwendig geworden, um einerseits herkömmliche Gewerbegebiete zu schützen, andererseits aber die Kombination von Windenergie, Biogas und Solarenergie möglich zu machen.

Der LEP Windenergie ist die entscheidende Grundlage der Windenergieplanung für die kommenden Jahre. Deshalb war es wichtig, dass wir auch in diesem Punkt Klarheit schaffen können“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke.

Das dritte und letzte Online-Beteiligungsverfahren wurde vom 28. November 2025 bis zum 05. Januar 2026 durchgeführt. Es waren 56 Stellungnahmen eingegangen. Im Ergebnis der Auswertung war keine erneute Planänderung erforderlich, so dass das Kabinett dem Entwurf jetzt zustimmen konnte und der Entwurf an den Landtag zur weiteren Befassung übermittelt wird. Sofern der Landtag dem LEP Windenergie zustimmt, könnte der Plan noch im ersten Halbjahr festgesetzt werden.

Mit der Teilfortschreibung des LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. Außerdem legt er die Kriterien für landesseitige Vorranggebiete und für gemeindliche Windenergiegebiete fest, und zwar in Form von Ausschlusskriterien – den Zielen der Raumordnung – und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen – den Grundsätzen der Raumordnung.

Diese 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete grundsätzlich ausweisen dürfen. Der LEP Windenergie legt aber noch keine Vorranggebiete fest. Dies ist Aufgabe der Regionalpläne Windenergie, die in einem parallel und unabhängig laufenden Verfahren festgesetzt werden. Ziel der Landesregierung ist es, dies noch in diesem Jahr zu erreichen.

Für weitere Erläuterungen wird auch auf die amtliche Bekanntmachung verwiesen, die unter www.schleswig-holstein.de/windenergie zur Verfügung steht.

schleswig-holstein.de/windenergie

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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