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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Beflaggungsanordnungen des Innenministeriums für den 23. und 24. Februar 2026

Letzte Aktualisierung: 20.02.2026

KIEL. Am 1. Februar 2026 ist die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth verstorben. Aus diesem Grund wird am 24. Februar ein Staatsakt im Bundestag stattfinden. Die Bundesbehörden werden hierzu Halbmast flaggen. Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke ordnet deshalb auch die Halbmastbeflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes für diesen Tag an. 

Am 24. Februar 2026 jährt sich zudem die völkerrechtswidrige Invasion Russlands in die Ukraine zum vierten Mal. Auch dieses Jahr ist zu diesem Anlass eine Solidaritätsbekundung durch das Setzen der ukrainischen Flagge geplant. Aufgrund der Terminüberschneidung wird die Bundesregierung daher statt am 24. Februar bereits am 23. Februar ihre Solidarität mit der Ukraine bekunden und somit das Setzen der ukrainischen Flagge einen Tag früher den Bundesbehörden gestatten. Schleswig-Holstein schließt sich dem ebenfalls an.  

Auch das Landeshaus als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags schließt sich der Beflaggung an. 

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Halbmastbeflaggung am 24. Februar und auch der Solidaritätsbekundung durch das Setzen der ukrainischen Flagge am Tag zuvor anzuschließen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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