Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landesregierung will auch 2027 die Soziale Wohnraumförderung auf Rekordniveau fortsetzen – erneut werden 400 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel eingeplant

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026

KIEL. Die Soziale Wohnraumförderung soll auch im Jahr 2027 auf dem aktuellen Rekordniveau fortgeführt werden. Die Landesregierung wird dafür erneut 400 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereitstellen, wenn der Landtag dem Vorhaben bei den Haushaltsberatungen zustimmt. Mit dieser Entscheidung will die Landesregierung der Bau- und Wohnungswirtschaft Planungssicherheit geben und sicherstellen, dass weiter der dringend benötigte Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung geschaffen wird.

Verlässlichkeit in herausfordernden Zeiten

Die Förderung von Wohnungsneubau und -modernisierung bildet eine zentrale Säule der Wohnungspolitik des Landes. Die Landesregierung versteht die Wohnraumförderung als Daueraufgabe. Durch die Bereitstellung von 400 Millionen Euro aus Bundes- (120 Millionen Euro) und Landesmitteln (280 Millionen Euro) soll auch im Jahr 2027 sichergestellt werden, dass der Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht an Attraktivität verliert.

Wohnen ist die drängendste Frage unserer Zeit“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke. „Dass wir das Rekordniveau der Förderung auch 2027 halten wollen, ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiges Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir geben den Akteurinnen und Akteuren am Bau das Vertrauen, das sie für langfristige Investitionen benötigen. Außerdem zeigen wir mit der Umsetzung unseres Regelstandards E, dass Wohnungsbau erheblich günstiger realisiert werden kann, als seit vielen Jahren üblich. Mit diesen beiden zentralen Punkten - Fortsetzung der Wohnraumförderung auf Rekordniveau und Kostenreduzierung beim Bau - tragen wir maßgeblich dazu bei auch den so dringend benötigten frei finanzierten Wohnungsbau zu stabilisieren.“ Mit den erwarteten rund 1.800 geförderten Wohneinheiten im Jahr 2026 wird zusätzlich der Bau von 2.400 frei finanzierten Wohnungen ermöglicht, sodass insgesamt allein durch die Wohnraumförderung 4.200 neue Wohneinheiten entstehen. Hinzu kommen die vollständig frei finanzierten Wohnungsbauprojekte.

Die Schwerpunkte der Förderung 2027

  • Sozialer Wohnungsbau: Unterstützung für Wohnungsunternehmen bei der Neuerrichtung preisgebundener Mietwohnungen durch die Bereitstellung attraktiver Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen. Die Landesregierung strebt erneut an ca. 2.000 Wohneinheiten neu in die 35jährige Mietpreisbindung aufzunehmen.
  • Sanierung und Modernisierung: Förderangebote für die Umsetzung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohngebäudebereich, um zur Dekarbonisierung des Wohnungsbestandes beizutragen und die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter langfristig stabil zu halten.
  • Junges Wohnen: Die bestehenden Förderangebote zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende werden fortgesetzt.
  • Eigentumsförderung: Unterstützung für sogenannte Schwellenhaushalte beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum.

Ein Motor für die Bauwirtschaft

Neben dem sozialen Aspekt fungiert die verstetigte Förderung als wichtiger Konjunkturmotor. Durch die Anreize der Förderung werden private Investitionen ausgelöst und die Umsetzung auch frei finanzierter Wohnungen ermöglicht. Dies sichert Arbeitsplätze im Handwerk und in der Bauindustrie langfristig.

In den letzten 4 Jahren wurden mehr als 475 Millionen Euro aus Landesmitteln zusätzlich bereitgestellt - allein für die Jahre 2025 und 2026 jeweils zusätzlich 100 Millionen Euro, so dass in diesen Jahren jeweils 400 Millionen Euro bereitstanden, bzw. bereitstehen. Im Förderzeitraum 2023 bis 2026 standen so insgesamt mehr als 1,7 Milliarden Euro an Bundes- und Landesmitteln für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 2.100 bezahlbare Wohnungen gefördert. Durch diese Anstrengungen ist es der Landesregierung gelungen, die Zahl der geförderten Wohneinheiten wie auch den Bestand an zweckgebundenen Wohnungen seit dem Jahr 2019 stabil zu halten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz