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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 04: Änderung des Landespressegesetzes

Letzte Aktualisierung: 29.01.2026

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

unsere Demokratie lebt von Transparenz, wachsamen Blicken, gegenseitiger Kontrolle und vom Streit der Argumente im öffentlichen Raum. Und nie war eine freie und eine verantwortungsbewusste Presse wichtiger als heute. Journalistinnen und Journalisten tragen Informationen in die Öffentlichkeit, entfachen damit Diskussionen, hinterfragen staatliches Handeln und geben den Menschen in unserem Land die Möglichkeit, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Und sie tragen auch Verantwortung bei lebendigen Debatten in unserer Demokratie.

Unser Landespressegesetz bekräftigt gerade deshalb so eindeutig: „Die Presse ist frei. Sie dient der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Sie erfüllt ihre öffentliche Aufgabe, indem sie Informationen sammelt und verbreitet, indem sie Stellung bezieht. Sie ordnet das Geschehen ein, sie widerspricht, sie fragt nach – und genau darin liegt ihr unverzichtbarer Beitrag für unsere Gesellschaft.

Deshalb ist es unabdingbar, dass staatliche Stellen verpflichtet sind, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die Auskünfte zu erteilen, die sie benötigen, um dieser öffentlichen Aufgabe nachkommen zu können. Vor diesem Hintergrund hat vor einigen Wochen ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig für Diskussionen gesorgt. Dabei wurde die Sorge geäußert, das Gericht würde die Pressefreiheit beschneiden oder den Zugang zu staatlichen Informationen erschweren.

Meine Damen und Herren,

ich möchte deutlich sagen: Diese Sorgen sind unbegründet. Denn ob die Entscheidung über den presserechtlichen Auskunftsanspruch nun als Verwaltungs- oder Realakt einzustufen ist – um nichts anderes geht es bei der Entscheidung des OVG -, ändert materiell nichts an den Rechten der Presse.

Gleichwohl lässt sich streiten, ob es aufgrund der langjährigen Praxis im Presserecht ein Vorverfahren, trotz Einstufung als Verwaltungsakt, zwingend bedarf. Hier habe ich so meine Zweifel. Schließlich stehen behördliche Vorverfahren ohnehin gerade zur Diskussion. So wird in der föderalen Modernisierungsagenda eine generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens vorgeschlagen. Viele Bundesländer haben diesen Schritt in zahlreichen Rechtsgebieten bereits vollzogen.

Ich freue mich, dass wir in Schleswig-Holstein einmal mehr zeigen, wie eine sachliche Debatte aussehen kann – und ich bin mir sicher, dass wir zu einem guten Ergebnis im Zeichen unserer freien Presse, unserer starken Rechtsetzung und unserer Demokratie kommen.

Die Presse ist ein hohes Gut unserer Gemeinschaft, ein wichtiger Kontrollmechanismus und eine Grundfeste der Demokratie. Jede Entscheidung, die ihre Rechte stärkt, ihre Wege klärt und ihren Rechtsschutz absichert, stärkt am Ende uns alle.

Vielen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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