KIEL. Wichtiger Schritt für die Verwendung der Mittel des Infrastrukturprogramms des Bundes auf kommunaler Ebene. Innenministerin Magdalena Finke, Finanzministerin Silke Schneider und Vertreter der Kommunalen Landesverbände haben heute (27. Januar) eine Vereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) in Schleswig-Holstein unterzeichnet.
Mit dem Gesetz stellt der Bund zur Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum für Schleswig-Holstein Mittel in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Der kommunale Anteil beträgt rund 2,1 Milliarden Euro. Die kommunalen Landesverbände haben einen Verteilmechanismus entwickelt, nach dem rund 47,2 % der Mittel den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, 26,8 % den Kreisen und 25,9 % den kreisfreien Städten zufließen sollen. Für die Berechnung der Einzelbudgets erfolgt die Aufteilung zu 90 % nach den Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen und zu 10 % nach der Finanzstärke.
Das Innenministerium hat dafür auf Grundlage der Verständigung der kommunalen Landesverbände für alle Kommunen Einzelbudgets errechnet.
„Ich freue mich sehr, dass wir jetzt diese Vereinbarung unterzeichnen konnten. Unser aller Ziel ist es, dass die Kommunen möglichst zügig die Mittel zur Verfügung haben und diese in ihren Haushalten einplanen können. Dieses Gesetz ist eine große Chance, um die Infrastruktur in unserem Land und in unseren Kommunen nachhaltig zu stärken
“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke.
Finanzministerin Silke Schneider hob die enge Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden hervor und erklärte: „Mit dem Investitionspaket stärken wir die Kommunen in Schleswig-Holstein und bringen die Infrastruktur im Land gezielt voran. Das Finanzministerium erarbeitet bis spätestens Ende März die erforderliche Förderrichtlinie, damit die Mittel schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: in Schulen und Kitas, bei der Modernisierung von Sportstätten sowie in der Verkehrs- und sonstigen Infrastruktur.
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„Die Kommunen begrüßen die Vereinbarung und die Verständigung von pauschalen Budgets für Städte, Gemeinden und Kreisen mit denen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben nach den Prioritäten vor Ort frei entschieden werden kann, für welche Maßnahme die Investitionsmittel eingesetzt werden. Auch wenn die Investitionsbedarfe größer als die zur Verfügung stehenden Mittel sind, werden sie einen spürbaren Beitrag für den Abbau des kommunalen Investitionstaus leisten. Wichtig ist, dass die Kommunen möglichst schnell Klarheit über das Verfahren zur Auszahlung der Mittel erhalten
“, sagte Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.
Damit Kommunen entsprechend des kommunalhaushaltsrechtlichen Rahmens die ihnen aus dem LuKIFG zustehenden Mittel in den Haushaltsplanungen beziehungsweise Nachtragshaushaltsplanungen 2026 rechtssicher veranschlagen können, ist als Grundlage die heute unterzeichnete Vereinbarung mit ersten Bestandteilen zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich.
Neben der Festlegung der Einzelbudgets trifft die Vereinbarung Regelungen zum Beginn des Förderzeitraumes. Im weiteren Verfahren wird gemeinsam eine Förderrichtlinie erarbeitet.
Die konkrete Verteilung der Mittel finden Sie hier:
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Umdruck 20/5643
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