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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerium stärkt Kommunen: Neue Rechtsgrundlage für Alkoholverbotszonen

Letzte Aktualisierung: 27.01.2026

KIEL. Die Landesregierung will eine klare und rechtssichere Grundlage schaffen, damit Städte und Gemeinden künftig Alkoholverbotszonen in bestimmten öffentlichen Bereichen einrichten können. Das Kabinett hat dazu heute (27. Januar) dem vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zugestimmt.

Wir geben unseren Städten und Gemeinden mit der neuen Rechtsgrundlage ein Instrument an die Hand, um Alkoholverbotszonen einzurichten und so bestimmte Plätze sicherer und sauberer zu machen“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke. „Es geht nicht darum, den verantwortungsvollen Alkoholkonsum zu kriminalisieren, sondern dort klare Grenzen zu ziehen, wo massiver Alkoholkonsum immer wieder zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt. Unser Ziel ist es auch, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

In vielen Kommunen, vor allem in größeren Städten, kommt es auf bestimmten öffentlichen Plätzen immer wieder zu Problemen durch übermäßigen Alkoholkonsum. Dazu zählen lautstarke Auseinandersetzungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder erhebliche Verunreinigungen mit spürbaren Folgen für das Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl derer, die sich in diesen Bereichen aufhalten oder diese durchqueren. Gerade an sensiblen Orten wie innerstädtischen Plätzen, Parkanlagen, Bahnhofsumfeldern oder stark frequentierten Aufenthaltsbereichen stoßen die Kommunen bislang mitunter an rechtliche Grenzen.

Mit dem neuen § 175a des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) erhalten Städte und Gemeinden künftig die Befugnis, durch Verordnung den Verzehr sowie das Mitführen alkoholischer Getränke zum Zwecke des Verzehrs auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an den in der Verordnung bezeichneten Orten auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen werden.

Die Anordnungen unterliegen dabei strengen Kriterien: Sie müssen begründet, verhältnismäßig, zeitlich befristet und regelmäßig überprüft werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur dort eingegriffen wird, wo es zur Gefahrenabwehr tatsächlich erforderlich ist.

Innenministerin Finke betonte: „Mit dieser neuen Regelung können und sollen die Kommunen selbst entscheiden, ob und wo sie Alkoholverbotszonen einrichten. Immer auf Basis einer sorgfältigen Analyse der Situation vor Ort, beispielsweise durch Einbeziehung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und geben den Verantwortlichen vor Ort das notwendige rechtliche Rüstzeug, um wiederkehrende Konfliktlagen gezielt anzugehen.

Zugleich legt die Regelung besonderen Wert auf Transparenz und Rechtsklarheit. Die betroffenen Bereiche müssen eindeutig beschildert werden, die Öffentlichkeit ist zu informieren, und für alle Betroffenen muss klar erkennbar sein, wann und wo welche Regeln gelten. „Dazu gehört auch eine regelmäßige Bestreifung der Verbotszonen“, so Finke. „So schaffen wir für alle Rechtssicherheit. Für die Bürgerinnen und Bürger, ebenso für die Ordnungsbehörden und Polizei.

Die Möglichkeit zur Einrichtung von Alkoholverbotszonen ersetzt keine präventiven oder sozialpädagogischen Maßnahmen. Sie kann jedoch ein wichtiger Baustein in einem umfassenden Sicherheits- und Präventionskonzept sein. Neben dem Einsatz von Streetworkern oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie städtebaulichen Maßnahmen können klar definierte Verbotszonen helfen, akute Problemlagen zu entschärfen und Konflikte zu reduzieren.

Bei der Entscheidung über Verbotszonen werden auch soziale Aspekte sorgfältig abgewogen. Damit wohnungslose Menschen nicht verdrängt werden, soll geprüft werden, inwiefern begleitende soziale Maßnahmen einen Ausgleich schaffen können, wenn der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum eingeschränkt wird.

Wichtig ist, dass Alkoholverbotszonen stets in ein abgestimmtes Gesamtkonzept eingebettet werden“, betonte die Ministerin. „Polizei, Ordnungsdienste, Sozialarbeit, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende sollten frühzeitig einbezogen werden. So können dauerhafte Lösungen gefunden werden, die sowohl den Schutz der Allgemeinheit als auch die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Personengruppen berücksichtigen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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