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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Mehr als 85,5 Millionen Euro stehen für die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein für das Programmjahr 2026 zur Verfügung – Kabinett stimmt Verwaltungsvereinbarung zu

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026

KIEL. Für Projekte der Städtebauförderung stehen für das Programmjahr 2026 mehr als 85,5 Millionen Euro zur Verfügung. In ihrer heutigen (13. Januar) Kabinettssitzung stimmte die Landesregierung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 zu.

Im letzten Jahr wurde die Verwaltungsvereinbarung aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nur für ein Jahr abgeschlossen. Mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 wurde wieder zur Zweijährigkeit zurückgekehrt.

Für die Entwicklung und Sanierung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen stellt der Bund nach Maßgabe des Bundeshaushaltes den Ländern im Rahmen der Städtebauförderung für das Förderprogramm 2026 bundesweit 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Davon beträgt der Anteil für Schleswig-Holstein 28,510 Millionen Euro und liegt damit um rund 5 Millionen Euro über dem Betrag des Förderprogramms 2025. Dies beruht zum einen auf einer Erhöhung der Bundesfinanzhilfen. Zum anderen wurde der Verteilungsschlüssel auf der Basis aktueller Daten des statistischen Bundesamtes angepasst. Dies führt zu einem höheren prozentualen Anteil für Schleswig-Holstein. Das Land stellt die notwendige Kofinanzierung für 2026 sicher, dabei bleibt die Höhe des Vorwegabzugs im Kommunalen Finanzausgleich unberührt.

Damit stehen in Schleswig-Holstein inklusive des Anteils der Städtebauförderungsgemeinden für das Programmjahr insgesamt 85,530 Millionen Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung. Die Bundesfinanzhilfen für das Programmjahr 2027 stehen erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2027 fest.

Mit der Städtebauförderung werden die Städte und Gemeinden wirkungsvoll bei ihrer zukunftsfähigen Stadtentwicklung unterstützt. Mit den Fördermitteln kann individuellen städtebaulichen Herausforderungen in einem Fördergebiet einer Gemeinde begegnet werden, sei es mit der Errichtung von Jugendzentren, Bibliotheken, Kindertagesstätten und Sportstätten, der neuen Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, dem Ausbau von Radwegen, der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen zu neuen gemischt-genutzten Stadtteilen und neuen Grünanlagen. Die Städtebauförderung schafft vielerorts die Grundlage für (privaten) Wohnungsbau und bewirkt erhebliche Folgeinvestitionen.

Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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