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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Städtebauförderung zukunftsfähig gestalten - Neue Richtlinie tritt nach umfangreichem Beteiligungsverfahren zum 01. Januar 2026 in Kraft

Letzte Aktualisierung: 30.12.2025

KIEL. Ab 01. Januar 2026 gilt für die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein eine neue Richtlinie. Sie war nach einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden. 

"Wir haben die Städtebauförderungsrichtlinie umfassend überarbeitet und dabei zahlreiche Anregungen vor allem aus der kommunalen Familie berücksichtigt", erklärt Innenministerin Magdalena Finke. "Das Antragsverfahren ist jetzt deutlich einfacher und übersichtlicher, damit die Fördermittel zügiger bei den Städten und Gemeinden ankommen. So leisten wir auch hier einen deutlichen Beitrag zur Entbürokratisierung." 

Eine Vielzahl aufwendiger Bewilligungs- und Nachweisprüfungen entfällt künftig. Vorgaben für Planungen und die Durchführung von Wettbewerben werden durch Anreize ersetzt. Auf Papierunterlagen wird endgültig verzichtet, die Anzahl der zu erarbeitenden Konzepte wird reduziert. Auf diese Weise wird die Eigenverantwortung der Gemeinden erhöht. Daneben wurden die Fördermöglichkeiten insgesamt ausgewogener gestaltet und teilweise ausgeweitet. Insbesondere die Fördermöglichkeiten für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen wurden erweitert.

"Wir wollen die Mittel der Städtebauförderung möglichst breit streuen, Planungssicherheit und keine komplizierten Nachtrags- und Mehrkostenverfahren. Deshalb haben wir uns bewusst dazu entschieden, bei der Förderung von Einzelmaßnahmen Pauschalierungen wie auch Maximalbeträge einzuführen. So stellen wir sicher, dass überall im Land Projekte eine Förderung erhalten und die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht verteilt werden können. Da im Rahmen einer Gesamtmaßnahme mehrere Einzelmaßnahmen gefördert werden können, stellen wir weiterhin sicher, dass die Städtebauförderung umfangreich, nachhaltig und zum Wohle der Menschen in Schleswig-Holstein eingesetzt werden kann. Zudem haben wir für laufende Projekte großzügige Überleitungsvorschriften vorgesehen."

Die neue Städtebauförderungsrichtlinie wurde im Rahmen eines mehrjährigen und umfassenden Beteiligungsverfahrens auf der Grundlage zahlreicher Anregungen der Gemeinden, ihrer Sanierungsträgerinnen und Sanierungsträger und der kommunalen Landesverbände erarbeitet. In drei Regionalveranstaltungen hat das Innenministerium mit den Städtebauförderungsgemeinden, den kommunalen Landesverbänden und den Sanierungsträgerinnen und -trägern den Entwurf persönlich erläutert, Anregungen erhalten und Fragen geklärt. Von den vielen im Verfahren eingegangenen Hinweisen und Änderungsvorschlägen ist die Mehrheit in die Richtlinie eingeflossen. Die Richtlinie ist damit Ausdruck des intensiven Dialogs mit den Gemeinden und den kommunalen Landesverbänden.

Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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