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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Neubau der Ernst-Friedrich-Harm-Brücke in Bad Bramstedt kann beginnen – Innenministerium gibt bis zu 629.000 Euro Städtebauförderungsmittel frei

Letzte Aktualisierung: 19.12.2025

KIEL. In Bad Bramstedt wird es künftig eine neue Querung über die Hudau geben. Das Innenministerium hat dafür im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bis zu 629.000 Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben.

Die alte Brücke über die Hudau war bereits beim sogenannten Weihnachtshochwasser 2014 zerstört worden. Der jetzt geplante Ersatzneubau ermöglicht somit die aktuell nicht mögliche Querung der Hudau in diesem Bereich. Die hiermit verbundene direkte Anbindung der angrenzenden Wohngebiete an die Innenstadt stärkt diese als wirtschaftliches, kulturelles und gesellschaftliches Zentrum. Die Ernst-Friedrich-Harm-Brücke soll zudem die bestehenden Fuß- und Radwegverbindungen in den Flussauen aufwerten und die Naherholungsstrukturen in Bad Bramstedt allgemein verbessern. Die Brücke wird insbesondere für Kinder und Jugendliche eine wichtige Verbindung werden.

Die Brücke wird als Geh- und Radwegbrücke ausgeführt und ist auch für Elektrokleinstfahrzeuge geeignet. Der technische Brückenüberbau aus Aluminium ist nahezu wartungsfrei und ermöglicht bei einem Rückbau die fast vollständige Wiederverwertbarkeit der Grundmaterialien.

Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“

2017 wurde die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen. Die Gesamtmaßnahme wurde in 2020 in das Programm „Lebendige Zentren überführt. Das Ziel des Bund-Länder-Programms ist es, Stadt- und Ortsteilzentren zu stärken und aufzuwerten. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme wurden bisher inklusive des kommunalen Anteils rund 8,6 Millionen Euro bereitgestellt.

Seit diesem Jahr werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.

Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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