Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Gesetzesentwurf beseitigt einen Anachronismus und ordnet das Gebiet des Sachsenwaldes wie alle anderen Flächen im Land jeweils einer verantwortlichen Gemeinde zu. Gleichzeitig sorgt das Gesetz dafür, dass Gemeinden keine Altlasten übernehmen müssen, der Privatbesitz unangetastet bleibt und der Wald in einen geordneten kommunalen Rahmen überführt wird.
Es war ein langer Prozess, geprägt von intensiven Gesprächen, kritischen Fragen und ehrlichen Sorgen. Wir haben zugehört. Und: Wir haben ernst genommen, was aus den Städten, Gemeinden und Ämtern an uns herangetragen wurde. Themen wie Brandschutz, Flächennutzungsplanung, Straßenbaulast und sonstige Kostenrisiken – all das lag auf dem Tisch. Und ich möchte heute mit Nachdruck sagen: Genau deshalb liegt Ihnen jetzt ein Gesetzentwurf vor, der Antworten gibt.
Wo offene Punkte benannt wurden, haben wir Lösungen entwickelt – zum Teil im Gesetz, zum Teil im Rahmen unserer beratenden und unterstützenden Rolle als Kommunalaufsicht. Und wo der ursprüngliche Gesetzesentwurf noch Unsicherheit erzeugte, bewirkt der nun vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen noch weitergehende Klarheit und Rechtssicherheit – insbesondere auch durch die Ergänzung des Straßen- und Wege-Gesetzes.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit möchte ich einige Aspekte, die an uns herangetragen wurden, auch hier ansprechen:
- Beim Brandschutz hat eine Prüfung des Kreises gezeigt, dass die Feuerwehrbedarfspläne nur minimal anzupassen sind und die Erweiterung des Gemeindegebietes keine weitergehende Ausstattung der Wehren bedingen.
- Die Anpassung der Flächennutzungspläne bleibt überschaubar, weil in der Regel keine Veränderung der heutigen Nutzung der Flächen – nämlich als Wald – vorgesehen ist. Die Pläne liegen mittlerweile bei uns im Ministerium. Wir beraten die Gemeinden dabei, wie der Aufwand gering gehalten und die Verfahren möglichst einfach gestaltet werden können.
- Soweit die Frage gestellt wurde, ob nun insbesondere Abgabensatzungen schnellstmöglich noch in diesem Jahr erstellt werden müssten, lautet die Antwort: nein. Es bleibt das kommende Jahr, um gründlich vorzugehen und Risiken zu minimieren. Und auch hier stehen wir beratend zur Seite.
- Und schließlich zu den Straßen und Wegen. Hier gilt: Privat bleibt privat. Damit entstehen für die aufnehmenden Gemeinden keine unkalkulierbaren Risiken durch die Übernahme der Straßenbaulast.
- Auch rückwirkende Verpflichtungen sind ausgeschlossen – für die Wirtschaftsjahre bis 2025 haften nicht die Gemeinden, sondern im Zweifel die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Wir glauben, dass sich die Sorge vor enormen Folgekosten nicht bestätigen wird. Viel spricht dafür, dass die Verwaltungen vor Ort, diese Aufgaben gut bewältigen können und werden.
Dass das zweite gemeindefreie Gebiet in Schleswig-Holstein, der Forstgutsbezirk Buchholz, freiwillig eingemeindet wird, verdient an dieser Stelle ein anerkennendes Wort.
Weitere anerkennende Worte möchte ich auch an alle Beteiligten richten, die an dem intensiven Prozess mitgewirkt haben. Wir werden die betroffenen Gemeinden auch zukünftig in diesem Umsetzungsprozess der Eingemeindung unterstützen.
Vielen Dank.
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