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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 20: Bericht zur Entwicklung der Angebotsmieten in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 11.12.2025

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bezahlbares Wohnen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Um ein Gesamtbild zeichnen zu können, ist es daher von erheblicher Bedeutung, die Entwicklungen auf dem Mietenmarkt unter Einbindung aller zur Verfügung stehender Daten zu betrachten. Und das tun wir jährlich.

Um es vor die Klammer zu ziehen: Die Datenlage gibt keinen Anlass, um von Mietpreisexplosionen oder einer Wohnungsnot zu sprechen. Wohl aber sehen wir, dass es in einigen Regionen und für bestimmte Haushalte schwieriger geworden ist, angemessenen Wohnraum zu finden. Die aktuelle Studie des Paritätischen hat dies noch einmal verdeutlicht. Von den Mietsteigerungen sind insbesondere junge Erwachsene oder ältere Menschen betroffen. Besonders belastend stellt sich die Situation jedoch für alleinlebende Haushalte und hier insbesondere alleinerziehende Personen dar. Die Anstrengungen in der Wohnraumpolitik müssen hier ansetzen.

Aber zunächst ein Blick auf die Datenlage:

Die durchschnittliche Neuvertragsmiete liegt in Schleswig-Holstein bei 10,00 Euro pro Quadratmeter und hat sich damit seit 2015 deutlich erhöht. Sie liegt dabei zwischen 8,52 Euro in Neumünster und 11,54 Euro in Stormarn. In Kiel liegt sie bei 10,78 Euro. Um diese Zahlen einzuordnen: In Hamburg liegt die durchschnittliche Neuvertragsmiete bei 14,73 Euro, in Berlin bei 15,82 Euro, in Leipzig bei 9,54 Euro.

Die Mieten sind im Jahr 2024 für Neubauten um 5,8 Prozent und für Bestandswohnungen um 5,3 Prozent gestiegen. Damit liegt die Steigerung unter dem Anstieg von 7,1 Prozent im Jahr 2022 und nur leicht über dem Anstieg des Jahres 2023 mit 4,5 Prozent. Die Value-AG hat für einige Regionen in den letzten 15 Jahren einen Anstieg von 40 % ermittelt. Das Mietenmonitoring der IB.SH bestätigt diese Zahl.

Die Mieten steigen jedoch nicht überall gleich. Im oberen Preissegment sind die Mieten in vielen Regionen im betrachteten (10-Jahres-)Zeitraum um über 50 Prozent gestiegen, teils sogar über 60 Prozent. Im unteren Segment fällt der Anstieg mit rund 35 bis 45 Prozent etwas moderater aus.

Aber, meine Damen und Herren,

diese Zahlen bedürfen einer Einordnung: wir betrachten hier einen langen Zeitraum, in dem auch die Lebenshaltungskosten um 26 % gestiegen sind. Inflationsbereinigt liegt der reale Mietanstieg im Durchschnitt seit 2015 bei circa 17 %, im unteren Preissegment eher noch darunter. Und seit dem Jahr 2015 hat sich auch der sogenannte Nominallohn um knapp 32 Prozent erhöht. Vielen Haushalten steht also mehr Geld zur Verfügung, um ihre Lebenshaltungskosten – wozu die Mieten zählen – zu bezahlen.

Meine Damen und Herren,

Dies spiegelt auch ein Blick auf die Bestandsmieten. Die Durchschnittsmiete bei bestehenden Vertragsmieten lag 2022 bei 7,41 Euro und damit nur leicht über dem Bundesdurchschnitt von 7,28 Euro. 90 Prozent des Mietmarktes bildet sich in Bestandsverträgen ab.

Sehr viele Menschen unseres Landes haben also einen verhältnismäßig preiswerten Mietvertrag. Das bedeutet in der Praxis für einige Regionen jedoch: Wer einen günstigen Mietvertrag hat, behält diesen.

Die dargestellten Daten zeigen also, dass es keinen Anlass zu genereller Sorge gibt. Sehr viele Haushalte können ihre Miete mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen gut leisten. Und trotzdem müssen wir gezielt die Haushalte unterstützen, für die die Mietsteigerungen zu hoch sind oder nach neuem angemessenen Wohnraum suchen.

Das tun wir zum Beispiel indem wir im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm aufgelegt haben, das junge Familien darin unterstützt Eigentum zu erwerben. Wir stellen hierfür 10 Millionen Euro bereit und sehen, dass dieses Programm sehr gut in Anspruch genommen wird und junge Familien darin unterstützt, Bestandsgebäude zu erwerben. Praktisch ein "Jung-kauft-alt"-Programm.

Wir haben zudem in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Wohnraumförderung des Landes attraktiv zu halten und noch mehr Mittel zu aktivieren, damit mehr bezahlbare Wohnungen entstehen. Denn nur durch die Schaffung von Wohnraum – für alle Einkommensgruppen – können Umzugsketten ermöglicht werden. Insgesamt halten wir die Wohnraumförderung auf Rekordniveau: Von 2023 bis 2026 stehen 1,7 Milliarden Euro seitens Bund und Land bereit.

Mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen haben wir zudem aufgezeigt, dass preisbewusster, qualitativer Wohnungsbau möglich ist. Das erste Mal seit Jahrzehnten haben wir in der Wohnraumförderung einen Rückgang der Baukosten erreicht. Im Schnitt bauen wir 14 % günstiger als vergleichbare Projekte in der Bundesrepublik. Bei einzelnen Projekten sogar 30 %.

Daneben unterstützt das Wohngeld Haushalte, die besonders stark von steigenden Mieten betroffen sind: Mehr als 200 Millionen Euro wenden Land und Bund jährlich auf, um ca. 45.000 Haushalte in Schleswig-Holstein bei der Zahlung Ihrer Mieten zu entlasten.

Zudem tragen wir mit der Kappungsgrenze dazu bei, dass in den Regionen mit angespannten Mietmärkten der Anstieg der Bestandsmieten gedämpft wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Blick auf die Mietentwicklung fällt durchaus vielschichtig aus. Genauso vielschichtig, wie das Instrumentarium, dass wir vorhalten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu aktivieren und Haushalte zu unterstützen, die Hilfe benötigen.

Wir haben bereits viel geschafft und daran werden wir weiter arbeiten. Wir sind dran und bleiben dran.

Herzlichen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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