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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Finke bilanziert die Herbstsitzung der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz in Bremen

Letzte Aktualisierung: 05.12.2025

BREMEN. Die Innenministerinnen und -minister sowie die Innensenatorin und -senatoren der 16 Länder kamen in Bremen zur Herbstsitzung der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz (IMK) zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die aktuellen innenpolitischen Themen und Herausforderungen.

"Die diesjährige IMK fand in einer Zeit großer sicherheitspolitischer Herausforderungen statt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen aktuelle Themen wie die Abwehr von Drohnen, der Umgang mit hybriden Bedrohungen sowie die Bekämpfung von Extremismus und Gewalt im Fußball. Innere Sicherheit bleibt als staatliche Kernaufgabe unverzichtbare Grundlage für die Demokratie. In den vergangenen drei Tagen haben wir gemeinsam wichtige Beschlüsse gefasst, um die Sicherheit in unserem Land dauerhaft zu gewährleisten", so Innenministerin Magdalena Finke.

Ein zentrales Anliegen Schleswig-Holsteins bei dieser Konferenz waren die aktuellen Entwicklungen zur Drohnendetektion und -abwehr. "Wir beobachten in Deutschland derzeit einen deutlichen Anstieg von Drohnenaktivitäten über kritischer Infrastruktur, militärischen Einrichtungen sowie Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Diese neue Form hybrider Bedrohung kann nicht nur Verunsicherung in der Bevölkerung hervorrufen, sondern auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen und das Vertrauen in die Abwehrfähigkeit unseres Staates erschüttern. Umso wichtiger ist es, dass heute Einigkeit darüber bestand, ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern zu schaffen. Wir müssen die Drohnenabwehr mit länderübergreifender Zusammenarbeit, klaren und einheitlichen rechtlichen Befugnissen und gemeinsamer Forschung und Beschaffung stärken. Hierfür brauchen wir eine starken Unterstützung des Bundes", betonte Finke.

Ein weiteres Schwerpunktthema war die notwendige Stärkung des Bevölkerungsschutzes und der Zivilen Verteidigung. Die IMK hat hierzu erneut festgestellt, dass die veränderte Sicherheits- und Bedrohungslage in Deutschland und Europa rasche Maßnahmen im Bereich der inneren und der äußeren Sicherheit erforderlich macht. Die IMK begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung des Bundesinnenministers, einen mit zehn Milliarden Euro ausgestatteten Pakt für den Bevölkerungsschutz bis 2029 umzusetzen. Sie betont, dass dieser Pakt einen wirksamen Beitrag zur gesamtstaatlichen Resilienz nur leisten kann, wenn er auch eine nachhaltige Stärkung der zuständigen Sicherheits-, Zivil- und Katastrophenschutzbehörden vorsieht.

Schleswig-Holstein hatte das Thema Schutz von Frauen vor schweren Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten in die Frühjahrssitzung eingebracht. In diesem Zusammenhang stand auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) erneut auf der Tagesordnung. Die IMK hat sich darauf verständigt, sich für die laufenden Kosten sowie die Kosten für die Kapazitätserweiterung mit einer staatsvertraglichen Regelung abzusichern.

"Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, um gefährdete Frauen besser zu schützen und Gewalttäter konsequent zu kontrollieren. Es ist wichtig, dass Bund und Länder hier an einem Strang ziehen und wir schnellstmöglich die Kapazitäten für die elektronische Aufenthaltsüberwachung ausweiten", betonte Innenministerin Finke.

Auch das Thema Gewalt im Fußball stand im Mittelpunkt des intensiven Austauschs der Chefinnen und Chefs der Innenressorts der Länder. Sie betonten, dass Deutschland eine erfolgreiche und begeisterte Fußballnation mit vielen friedlichen Fans ist. Zugleich blickten sie mit Sorge auf die Entwicklung, dass wenige gewaltbereite Störer die Sicherheit in und um die Stadien gefährden. Die IMK stellt fest, dass sie gemeinsamen mit der DFL und dem DFB deutliche Fortschritte bei der Verbesserung technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen erzielt hat. Besonders hervorzuheben sind verbindliche Vorgaben zu den von den Vereinen zu bestellenden Fan- und Sicherheitsbeauftragten, Verbesserungen bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen sowie die systematische Stärkung des Sicherheitsmanagements. Die IMK hat sich in ihrem Beschluss auch zu den Stadionverbotsverfahren positioniert.

"Deutschland ist ein Land begeisterter Fußballfans – die allermeisten von ihnen leben Fairness und Leidenschaft. Umso wichtiger ist es, entschlossen gegen jene wenige vorzugehen, die mit Gewalt, Vandalismus oder Pyrotechnik die Sicherheit anderer gefährden. Gewalt hat im Fußballstadion und auf den Anreisewegen keinen Platz. Gemeinsam mit DFL und DFB haben wir in guten Gesprächen bereits viel erreicht. Die Arbeit der bereits bestehenden regionalen Verbotskommissionen soll durch die Einrichtung einer zentralen Fach- und Rechtsaufsicht beim DFB unterstützt werden", so Finke.

Außerdem war das Waffenrecht Gegenstand der Beratungen. Die IMK bekräftigte dabei, dass auf die Einstufung von Bestrebungen als gesichert rechtsextremistisch konsequent auch waffenrechtlich reagiert werden muss. Sie spricht sich zudem dafür aus, zu prüfen, ob bei Mitgliedern einer als gesichert extremistisch eingestuften Vereinigung künftig zwingend von einer absoluten Unzuverlässigkeit auszugehen ist. Zudem betonte sie die Dringlichkeit einer Evaluation des Waffenrechts.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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