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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

57 Projekte in ganz Schleswig-Holstein erhalten 2026 die Möglichkeit Mittel der Sozialen Wohnraumförderung in Anspruch zu nehmen – knapp 400 Millionen Euro stehen zur Verfügung

Letzte Aktualisierung: 03.12.2025

KIEL. Das Rekordniveau der vergangenen Jahre wird bei der Sozialen Wohnraumförderung auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Mit knapp 400 Millionen Euro werden nach derzeitigem Stand mehr als 1.800 Wohneinheiten im Bereich des bezahlbaren Wohnens gefördert. Damit werden für die Investorinnen und Investoren vielfach in den jeweiligen Projekten auch zusätzliche privat finanzierte Wohneinheiten erst realisierbar. Insgesamt entstehen in den Projekten mehr als 4.200 geförderte und privat finanzierte Wohneinheiten. Die Wohnraumförderung wird damit an circa zwei Dritteln der Geschosswohnungsbauprojekte Schleswig-Holsteins mitwirken.

"Die Soziale Wohnraumförderung ist seit einigen Jahren eine unverzichtbare Unterstützung der Wohnungswirtschaft im Land. Da die Herstellungskosten für die Wohnungs- und Bauwirtschaft weiterhin hoch sind, ist es für viele Investorinnen und Investoren überhaupt erst durch die Wohnraumförderung möglich, Projekte umzusetzen. Deshalb hatte die Landesregierung auch für das Jahr 2026 100 Millionen Euro Landesmittel zusätzlich eingeplant, damit weiterhin 400 Millionen Euro insgesamt bereitgestellt werden können. So schaffen wir weiterhin zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum auf dem hohen Niveau der Vorjahre und unterstützen auch maßgeblich den frei finanzierten Wohnungsbau", so Innenministerin Magdalena Finke.

Die 57 geförderten Projekte liegen in allen Teilen des Landes. Der Schwerpunkt liegt selbstverständlich in den Ballungsräumen und den Regionen, in denen der Wohnraumbedarf besonders hoch ist. Allerdings wurde bei der Verteilung auch stark darauf geachtet, dass im ländlichen Raum notwendige Projekte in größerer Zahl umgesetzt werden können, wie beispielsweise in Bredstedt, Marne, Meldorf, Rieseby, Selent oder Süderbrarup.

"Wir haben bei der Auswahl der Projekte auch darauf geachtet, dass einzelne Regionen, aber auch Investorinnen und Investoren für wichtige Bauvorhaben Mittel erhalten, die in den vergangenen Jahren nicht oder in einem geringeren Umfang bedacht wurden. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir beispielsweise in Neumünster und Flensburg voraussichtlich mehr Wohneinheiten fördern können, als noch im vergangenen Jahr", erklärt die Innenministerin.

Um möglichst viele Projekte fördern zu können, hat Schleswig-Holstein erfolgreich den Regelstandard "Erleichtertes Bauen-" als Voraussetzung für die Soziale Wohnraumförderung eingeführt. Dies hat dafür gesorgt, dass erstmals seit Jahrzehnten die Herstellungskosten durchschnittlich um 14 Prozent und in Einzelfällen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden konnten.

Die Verantwortlichen aller ausgewählten Projekte haben jetzt die Möglichkeit, einen vollständigen Förderantrag zu stellen. Erst nach der Bewertung der Unterlagen wird ein Förderbescheid erteilt.

Hinweis für die Redaktionen: Im Anhang befindet sich eine Liste der Orte mit den ausgewählten Projekten. In einigen der aufgeführten Orte sind mehrere Vorhaben vorgesehen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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