KIEL. Die Landesregierung will weitere Erleichterungen für Kreise, Städte und Gemeinden umsetzen. Das Kabinett hat deshalb heute (25. November) dem Gesetzentwurf des Innenministeriums zum sogenannten Kommunalpaket II zugestimmt. Die Regelungen dienen dazu, Verfahren zu vereinfachen und berücksichtigen Erfahrungen aus der Praxis der letzten Jahre. Abschließend wird der Landtag über den Gesetzentwurf entscheiden.
"Wir wollen, dass die Kommunen im Land mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten bekommen
", erklärt Innenministerin Magdalena Finke. "Der Gesetzentwurf enthält deshalb unter anderem Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG). Schwerpunkt dieser Änderung ist die Stärkung der Kommunen im Bereich der Tourismusfinanzierung. Zukünftig soll es auch anerkannten Tourismusorten möglich sein, nicht nur eine Tourismusabgabe, sondern auch eine Kurabgabe zu erheben, die in diesem Zuge in Gästeabgabe umbenannt wird.
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Außerdem soll es für mehr Gemeinden die Möglichkeit geben, hauptamtliche Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister einzusetzen. Bislang war dies grundsätzlich für Gemeinden mit mindestens 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich. Diese Grenze soll auf 2.000 herabgesetzt werden. Damit wird ein Wunsch aus den Reihen der kommunalen Familie umgesetzt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass im Rahmen der Entbürokratisierung die Genehmigungspflicht für Hauptsatzungen entfällt. Das bedeutet, dass die Kommunen künftig diese Satzungen nicht mehr von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen müssen und der Verwaltungsaufwand reduziert wird, wenn der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt.
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
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