KIEL. Die Landesregierung hat heute (18. November) den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Ein Teil des Plans wird in eine zeitlich und inhaltlich begrenzte dritte Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Die Planänderung ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 28. November zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 5. Januar 2026.
Innenministerin Magdalena Finke erklärt dazu: "Der LEP Windenergie ist weitgehend fertig. Wir haben auch nach dem zweiten Beteiligungsverfahren Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche berücksichtigt. Diese Änderungen waren allerdings nicht so umfangreich, dass sie ein erneutes Beteiligungsverfahren nötig gemacht hätten. Ein offener Punkt muss allerdings noch eine abschließende Anhörung durchlaufen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir den endgültigen Plan in der ersten Hälfte des kommenden Jahres beschließen können.
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Zum zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung Windenergie fand von Mai bis Juli 2025 ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt. Es wurden rund 1.650 Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis der Auswertung sind Planänderungen erforderlich, die überwiegend redaktionellen Charakter haben.
Zu der notwendigen begrenzten Anhörung erklärt die Innenministerin: "Wir wollen einerseits herkömmliche Gewerbegebiete schützen, die Kombination von Windenergie, Biogas und Solarenergie aber andererseits ausdrücklich möglich machen. Die dafür notwendigen Konkretisierungen im Zusammenhang mit gemeindlichen Bauleitplanungen haben wir jetzt in ein neues Regelwerk gefasst.
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Diese neue Formulierung führt zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, die im bisherigen Entwurf noch nicht so deutlich geworden waren. Deshalb gibt es speziell für diesen Teilbereich ein begrenztes Beteiligungsverfahren. In dieser Beteiligung werden nur Stellungnahmen berücksichtigt, die sich auf den geänderten Teil des Plans beziehen. Es kommt also nicht mehr zu einer Gesamtanhörung zum gesamten Planentwurf. Daher wird der Beteiligungszeitraum angemessen auf fünf Wochen verkürzt.
Mit der Teilfortschreibung des LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete grundsätzlich ausweisen dürfen. Der LEP Windenergie legt aber noch keine Vorranggebiete fest. Dies ist Aufgabe der Regionalpläne Windenergie, die in einem parallel und unabhängig laufenden Verfahren festgesetzt werden.
Die Änderung am Entwurf der Fortschreibung des LEP Windenergie (formal: Teilfortschreibung "Windenergie an Land" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Änderung Kapitel 4.5.1 (Dritter Entwurf November 2025)) ist ab heute im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar.
Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem 28. November 2025 freigeschaltet werden und mit Ablauf des 5. Januar 2026 enden.
Für weitere Erläuterungen wird auch auf die amtliche Bekanntmachung verwiesen, die unter www.schleswig-holstein.de/windenergie zur Verfügung steht.
BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de)
schleswig-holstein.de/windenergie
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