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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Holstenstraße in Kiel kann umfangreich umgestaltet werden – Innenministerium gibt bis zu 8,258 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel frei 

Letzte Aktualisierung: 07.11.2025

KIEL. Die Stadt Kiel plant die Umgestaltung und den barrierefreien Ausbau der Fußgängerzone in der Holstenstraße inklusive einiger angrenzender Bereiche. Dafür hat das Innenministerium jetzt bis zu 8,258 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben.

Geplant ist die Erneuerung und der barrierefreie Ausbau der Fußgängerzone in der Holstenstraße vom Alten Markt bis zur Schevenbrücke/Beginn Holstenplatz inklusive des Asmus-Bremer-Platzes und der westlichen Hafenstraße. 

Die Holstenstraße ist eine der ältesten Fußgängerzonen Deutschlands. Ziel ihrer Umgestaltung ist die Herstellung einer den  heutigen Ansprüchen entsprechenden, funktionsfähigen Fußgängerzone. 

Die Mittel der Städtebauförderung sollen zur Stärkung der Kieler Innenstadt als Ort für Wirtschaft und Versorgung, Wohnen und Freizeit, Arbeit und Kultur beitragen. 

Gemäß der historischen Vorlage werden Klinker- und Natursteinpflaster verlegt, angepasst an die heutigen Anforderungen der Barrierefreiheit. Der Übergang zu den Gebäuden wird mit einem durchgehenden Band aus Natursteinplatten eingefasst. Hierdurch wird eine einheitliche Gestaltung erreicht.

Der Asmus-Bremer-Platz wird passend dazu neu gestaltet und erhält zwei neue Brunnen. Die bestehenden werden entfernt. Die Straßenmitte der Holstenstraße und der westlichen Hafenstraße erhalten jeweils breite, freie Laufwege und aufeinander abgestimmte Ausstattungselemente wie Sitzbänke, Bäume und Beleuchtung. Die kranken Bestandsbäume der Holstenstraße werden durch Neupflanzungen ersetzt und der Baumbestand wird insgesamt aufgestockt.

Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Innenstadt"

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme der Landeshauptstadt Kiel wurde im Jahr 2010 in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und 2020 in das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" überführt. Ziel des Bund-Länder-Programms ist Stadt- und Ortsteilzentren zu stärken und aufzuwerten.

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme wurden bislang inklusive des kommunalen Anteils etwa 29 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel bereitgestellt. 

Seit diesem Jahr werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.

Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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