Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Margot Friedländer sprach einen einfachen Satz mit großer Tiefe aus: "Die Demokratie muss bleiben. Ihr müsst Menschen sein. Nichts weiter.
"
Er erinnert uns daran, dass unser demokratischer Staat nicht nur aus Institutionen, Gesetzen und Verfahren besteht – sondern aus Menschen. Menschen, die Verantwortung übernehmen, Menschen, die Haltung zeigen, Menschen, die die Demokratie verteidigen, wenn sie angegriffen wird.
Als oberste Verfassungsschützerin dieses Landes sage ich: Unsere Verfassungsschutzbehörden leisten tagtäglich wichtige Arbeit, um genau das zu sichern. Sie schützen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Sie beobachten Entwicklungen, sie analysieren, sie warnen – und sie tun das mit großer Sorgfalt, rechtsstaatlich sauber und frei von parteipolitischem Kalkül.
Wenn wir über die AfD sprechen, dann sprechen wir nicht mehr über eine Partei, die sich am Rand bewegt, sondern über eine, die sich in weiten Teilen längst jenseits der demokratischen Grundsätze positioniert hat.
In Schleswig-Holstein haben wir es durch einen respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander und einer Politik, die stets nach Lösungen sucht, geschafft, dass die AfD nicht im Landtag vertreten ist.
Wir müssen auch weiterhin alles dafür tun, dass es im Jahr 2027 auch so bleibt. Andere Landesverbände der AfD – etwa in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt – sind bereits als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft worden. Diese Einstufungen wurden von den Gerichten überprüft und im Ergebnis bestätigt. Das zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert. Wir haben die Instrumente, die das Grundgesetz vorsieht, um unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen, das nennt sich wehrhafte Demokratie.
Es sind keine Werkzeuge der Macht, sondern Schutzmechanismen, die nach 1945 bewusst eingebaut wurden – als Lehre aus der Weimarer Republik, die den Angriffen auf die Demokratie am Ende schutzlos gegenüber stand. Deshalb ist es unsere Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten ist. Nicht aus Willkür, nicht aus politischen Erwägungen, sondern weil die Verfassung diese Instrumente zum Schutze unserer Demokratie und unserer Freiheit bewusst vorsieht.
Der Weg, der in dem interfraktionellen Antrag beschrieben wird, ist kein außergewöhnlicher oder willkürlicher, sondern einer, den die Verfassung unseres Staates vorsieht. Ihn zu prüfen und zu beschreiten, bedeutet gleichzeitig große Verantwortung. Die Voraussetzungen für einen solchen Weg sind zu Recht hoch, und jede Entscheidung in dieser Frage braucht ein solides Fundament an Fakten, Erkenntnissen und juristischer Abwägung. Deshalb ist es richtig, die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die bundesweite Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. Sie wird richtungsweisend sein für alle weiteren Schritte.
Die Sicherheitsbehörden – auch hier in Schleswig-Holstein – arbeiten längst intensiv an der Bewertung der Lage. Wir sehen eine Zunahme extremistischer Tendenzen, eine zunehmende Verachtung demokratischer Institutionen, und eine gefährliche Normalisierung von Hetze. Das dürfen wir nicht ignorieren.
Aber: Der Kampf gegen Extremismus ist nicht allein eine juristische oder sicherheitsbehördliche Aufgabe. Er ist auch eine politische Aufgabe. Wir müssen der AfD nicht nur rechtlich entgegentreten, sondern auch politisch – durch Glaubwürdigkeit, durch Lösungen, durch eine Politik, die den Menschen dient. Indem wir zeigen, dass Regieren mit Respekt, mit Verantwortung und mit Augenmaß und ohne die Gesellschaft zu spalten möglich ist.
Ich bin überzeugt: So bekämpft man Extremismus am wirksamsten – nicht mit Wut, sondern mit Haltung. Nicht mit Parolen, sondern mit Arbeit. Nicht mit Abgrenzung, sondern mit Überzeugungskraft. Das ist unsere schleswig-holsteinische Art: In der Sache klar, aber nie persönlich. Wir handeln mit Bodenhaftung, nicht mit Lautstärke.
Und deshalb ist es auch richtig, dass der Bund in dieser Frage die Führungsrolle übernimmt. Ein Parteiverbotsverfahren betrifft die gesamte Republik – und muss auf einer bundesweiten, rechtssicheren Grundlage erfolgen.
Am Ende steht über all dem die einfache aber große Frage: Wie bleiben wir menschlich, wenn es um Härte geht? Wie bleiben wir gerecht, wenn es um Konsequenz geht? Vielleicht hilft uns da wieder der Satz von Margot Friedländer: Was können wir machen? Ihr könnt viel machen. Ihr könnt Menschen sein. Aber Worte sind nicht genug. Taten, Taten wollen wir sehen.
Das bedeutet: Standhaft sein. Und nie vergessen, dass Demokratie nicht nur ein System ist, sondern eine Haltung. Eine Haltung, die wir verteidigen – jeden Tag, und mit Überzeugung.
Vielen Dank.
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