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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

41 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein erhalten in den nächsten Jahren Städtebauförderungsmittel in Höhe von insgesamt 70,67 Millionen Euro

Letzte Aktualisierung: 10.10.2025

KIEL. Das Innenministerium hat über die Verteilung der Städtebauförderungsmittel des Programmjahres 2025 entschieden. Die Städtebauförderungsgemeinden in Schleswig-Holstein erhalten in diesem Jahr insgesamt rund 70,67 Millionen Euro für ihre zukunftsfähige Stadtentwicklung. Das ist ein leichter Anstieg der Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr. Die Mittel werden über einen Zeitraum von 7 Jahren ausgezahlt. Seit diesem Jahr werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.

Im Sinne des diesjährigen Mottos des Tages der Städtebauförderung unterstützt die Städtebauförderung Städte und Gemeinden seit über 50 Jahren dabei, "Lebendige Orte und starke Gemeinschaften" zu erhalten und zu gestalten.

Auf der Basis eines integrierten Gesamtkonzeptes gestalten Städte und Gemeinden ganze Stadt- bzw. Ortsteile um, um diese zukunftsfest zu machen. Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel z.B. nutzen, um Kindertagesstätten, Schwimmbäder, Bürgerzentren und Grünanlagen zu errichten oder zu erneuern. Hiermit begegnen sie aktuellen drängenden Fragen, wie beispielsweise den Auswirkungen des Klimawandels und den Erfordernissen der Klimaanpassung zur Vermeidung von Überhitzung, dem Umgang mit heterogenen sozialen Strukturen, der Belebung von Innenstädten/Ortszentren und des Wohnraumbedarfs. Die diesjährigen Fördermittel sollen nach Angaben der Städte und Gemeinden insbesondere Projekten der Daseinsvorsorge zugutekommen.

Die Städtebauförderungsmaßnahmen sind dabei häufig Anreiz für weitere Investitionen und stärken zudem die Wirtschaft vor Ort. Jeder Euro Städtebauförderung löst ein Vielfaches an Folgeinvestitionen aus. Dementsprechend besteht seit Jahren ein großes Interesse der Städte und Gemeinden an den Fördermitteln. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen einer umfassenden Gesamtbewertung der Mittelbedarfe und Umsetzungsstände der einzelnen Gesamtmaßnahmen. Die Städtebauförderungsgemeinden können jedes Jahr einen Antrag zur Fortsetzung der Förderung einreichen.

Hinweis für die Redaktionen: Die Programmaufstellung "Städtebauförderung 2025" finden Sie in der angefügten Liste. Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen erhalten Sie von den jeweiligen Städten und Gemeinden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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