Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zu TOP 27: Regionalpläne zukunftsfit neu aufstellen - Entwicklungen möglich machen

Letzte Aktualisierung: 26.09.2025

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

wir haben in diesem Jahr die zweiten Entwürfe für die neuen Regionalpläne für die drei Planungsräume unseres Landes veröffentlicht und in das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gegeben. Die erneute Beteiligung wurde notwendig, weil sich aus dem ersten Beteiligungsverfahren umfängliche und wesentliche Änderungen der Pläne ergeben haben. Wir haben also die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung ernst genommen. Genau so soll ein solches Planverfahren laufen!

Die regionalen und örtlichen Akteure konnten ihre Kenntnisse und planerischen Zielsetzungen einbringen und haben das auch zahlreich gemacht. Auch in der zweiten Beteiligungsrunde konnten erneut zu allen und nicht nur zu den geänderten Entwurfsinhalten Hinweise und Anregungen gegeben werden. Die neuen Regionalpläne werden eine gute Basis für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung in allen Landesteilen sein. Das schließt zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe selbstverständlich mit ein.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag mehr Flexibilität bei der Landes- und Regionalplanung.

Unsere Pläne haben die Entwicklung unseres Landes umfassend im Blick. Und das ist wichtig, weil die alten Pläne bereits teils über 20 Jahre alt sind. Sie legen auf der Basis der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Kriterien die Leitlinien und den Rahmen für die Entwicklung in den jeweiligen Planungsräumen fest. Die Kommunen können auf der Grundlage dieses Rahmens die konkrete Entwicklung durch Bauleitplanung steuern und haben dabei die Planungshoheit. Der Maßstab des Regionalplans ermöglicht ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten durch die Kommunen.

Für eine grundlegende Überarbeitung der Regionalpläne besteht auch kein Anlass, denn wir sind mitten im Verfahren und natürlich wird am Ende eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen möglich sein. Aus der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu den 2. Entwürfen werden sich sicherlich noch weitere Anpassungen ergeben.

Der raumordnerische Beitrag zum klimaneutralen Industrieland wird im Zuge der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans „Gewerbe und Energie“ geschaffen. Hier setzen wir im Sinne einer Planbeschleunigung und Verschlankung bewusst auf eine „Arbeitsteilung“ der beiden Planebenen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Entwicklungsdruck und die Entwicklungsdynamik in unserem Land sind groß. Um auf diese Dynamik reagieren zu können, brauchen wir natürlich Flächen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur. Gleichwohl sind auch die Belange des Ressourcen- und Freiraumschutzes sowie der Klimafolgen-Anpassung zu berücksichtigen. In den Landesteilen mit einem besonderen Entwicklungsdruck müssen wir Sorge dafür tragen, dass wir zwischen den zahlreichen Raumansprüchen einen guten Ausgleich schaffen. Dabei werden die Grünzüge natürlich besonders diskutiert. Hier sei aber angemerkt: Ihre Abgrenzung in den Regionalplänen erfolgt anhand der im Landesentwicklungsplan festgelegten Kriterien. Sie sind nicht flächenscharf und werden im Einzelfall im Zuge der kommunalen Bauleitplanung konkretisiert.

Eine Definition fester Übergangsräume oder pauschaler Pufferabstände zwischen den bestehenden Siedlungsbereichen und den regionalen Grünzügen, wie sie der Antrag der FDP fordert, wird weder den fachlichen noch den örtlichen Anforderungen gerecht. Unser Land kann sich nur dauerhaft positiv entwickeln, wenn wir einen klaren Kompass haben. Dieser muss eine Antwort darauf geben, wie wir die Herausforderungen einer zukunftsorientierten Flächenentwicklung mit der nötigen Flexibilität in der Umsetzung in Einklang bringen können. Und dafür bilden der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne die richtige Basis.

Vielen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport