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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zu TOP 5: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Entlastung von Bürokratie in der Kommunal- und Landesverwaltung

Letzte Aktualisierung: 26.09.2025

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Wir erleben in unseren Verwaltungen tagtäglich, wie komplex und aufwendig selbst einfachste Abläufe geworden sind – für die Mitarbeitenden genauso wie für Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist hierfür ein konkreter, pragmatischer Schritt: zur Entlastung der kommunalen Verwaltungen und der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein.

Der Entwurf ist Teil eines umfassenden Programms zum Bürokratieabbau, das wir bereits im Herbst 2024 gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden auf den Weg gebracht haben. Es umfasst aktuell 63 konkrete Maßnahmen, die wir sukzessive angehen und abarbeiten – es wurde schon an unterschiedlichster Stelle erwähnt. Einige davon mögen nicht wie der große Wurf wirken. Aber Entbürokratisierung bedeutet in der Regel nicht, der eine große Wurf, sondern das Arbeiten an vielen kleinen Rädchen. Denn Bürokratieabbau ist keine punktuelle Reform, sondern eine Daueraufgabe. Ich möchte an dieser Stelle den Kommunalen Landesverbänden ganz ausdrücklich für die sehr konstruktive Arbeit an dem ersten Entbürokratisierungspaket danken.

Und es wird nicht das einzige Paket bleiben. Mit dem vereinbarten ersten Paket wie auch dem vorliegenden Entwurf setzen wir ein klares Signal, dass wir bereit sind, die Verwaltung und damit auch die Menschen, denen sie dienen soll, vom Ballast unnötiger Regelungen zu befreien.

Wir alle wissen: Die Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung nehmen zu. Nicht nur wegen des Fachkräftemangels, sondern auch wegen einer über Jahre gewachsenen Dichte an Berichtspflichten, Abstimmungsverfahren und Formvorschriften. Der Entwurf zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Berichts- und Dokumentationspflichten spürbar zu reduzieren und den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu geben.

So möchten wir dabei unter anderem Erleichterungen und Vereinfachungen in der Gemeindeordnung, der Kreisordnung, der Landeshaushaltsordnung und dem Kommunalprüfungsgesetz schaffen.

Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor:

  • den Wegfall oder die zeitliche Streckung zahlreicher Berichtspflichten – selbstverständlich ohne den Grundsatz demokratischer Kontrolle in Frage zu stellen;
  • Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht, die flexiblere Gestaltungsspielräume bei der Haushaltsführung ermöglichen;
  • und ganz wichtig: die klare Förderung digitaler Verfahren anstelle papiergebundener Abläufe.

Meine Damen und Herren,

der Verzicht auf das Erstellen von Minderheitenberichten ist auf Wunsch der KLVen in das Entbürokratisierungspaket eingebracht worden. Die Förderung und der Schutz von Minderheiten bleiben durch ihre gesetzliche Verankerung in Gemeinde- und Kreisordnung auf hohem Niveau bestehen. Für eine ausführlichere Befassung haben die Fraktionen im Ausschuss ja auch noch Zeit. Ich versichere Ihnen, dass der Minderheitenschutz durch die schon genannte Verankerung als gesetzliche Aufgabe nicht nur weiterhin gewährleistet sein wird, sondern auch ein Anliegen der Landesregierung bleibt.

Meine Damen und Herren, neben den vereinbarten Entbürokratisierungsmaßnahmen arbeiten Kommunale Landesverbände aber auch an einer Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und kommunaler Ebene. Hierzu werden wir gemeinsam in Kürze ein Gutachten beauftragen, dass im nächsten Jahr Lösungsvorschläge aufzeigen soll, wie wir die Finanzbeziehungen neu ordnen, pauschalieren und entbürokratisieren können.

Insgesamt bleibt also unser Ziel: mehr Handlungsspielräume, weniger formale Hürden, mehr Konzentration auf die eigentlichen Aufgaben der Verwaltung.

Vielen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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