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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Sütterlin-Waack zieht positive Bilanz der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz: Wichtige Weichenstellung im Kampf gegen Terrorismus und zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024

RHEINSBERG. Heute (6. Dezember) ist unter dem Vorsitz Brandenburgs die Herbstsitzung der Innenministerinen- und Innenministerkonferenz (IMK) zu Ende gegangen. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat ein positives Fazit gezogen. Die Anträge, bei denen Schleswig-Holstein Mitantragsteller war, seien auf breite Zustimmung gestoßen. Damit wären unter anderem wichtige Weichenstellungen im Bereich Terrorismus-Bekämpfung und Bevölkerungsschutz erreicht worden.

Vor dem Hintergrund von den schrecklichen Angriffen wie zuletzt in Solingen, Mannheim, München und Berlin hatten mehrere Bundesländer, darunter auch Schleswig-Holstein, in einem Antrag gefordert, die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus besser und zielgerichteter aufzustellen. So wurde unter anderem beschlossen, dass sich die Bundesregierung erneut mit der Verkehrsdatenspeicherung und damit verbundenen angemessenen Mindestspeicherfristen (konkret: mindestens sechs Monate) befassen soll. Des Weiteren soll die Bundesregierung prüfen, ob im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz bei geeigneten Delikten ein Verbot des Führens von Waffen und Messern als Maßregel der Besserung und Sicherung eingeführt werden kann.

Ebenso hält es die IMK für zwingend erforderlich, weitere gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen, wie beispielsweise ausdrückliche Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung, um einen nachträglichen biometrischen Abgleich von Daten, über die die Polizei rechtmäßig verfügen darf, mit im Internet frei zugänglichen Bild- und Audiodateien zu ermöglichen. Darüber hinaus soll eine einzelfallbezogene verfahrensübergreifende automatisierte Recherche und Analyse von Daten ermöglicht werden. Die IMK beabsichtigt, das weitere Vorgehen mit der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz abzustimmen.

Dazu Sütterlin-Waack: "Ich bin sehr zufrieden, dass wir im Kampf gegen den Terrorismus weitere Erfolge erzielen konnten. Wir alle haben mit Sorge festgestellt, dass die terroristische Bedrohung in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor hoch ist und eine große Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. Die schrecklichen Messerangriffe der jüngsten Vergangenheit haben uns dies deutlich gezeigt. Daher müssen wir unsere Sicherheitsbehörden mit den richtigen und notwendigen rechtlichen Befugnissen ausstatten. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesregierung dazu aufzufordern, die Umsetzung weiterer rechtlicher Befugnisse zu prüfen."

Große Einigkeit herrschte bei der IMK auch darüber, dass der Zivilschutz gestärkt werden muss. Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine wird deutlich, dass eine gesamtgesellschaftliche Verteidigungsfähigkeit erreicht werden muss. Dies kann nur umgesetzt werden, wenn der Bund substanzielle Haushaltsmittel zur Verfügung stellt.

"Wir haben eine veränderte Bedrohungs- und Sicherheitslage. Um dieser entschieden entgegen zu treten, benötigen wir die entsprechenden Haushaltsmittel. Deshalb bitten wir das Bundesinnenministerium nachdrücklich, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen und die Rechtsgrundlagen für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes zu schaffen", so die Innenministerin.

Teilweise Einigkeit erzielte die IMK auch beim Tagesordnungspunkt zur Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Strafverfahren bei der polizeilichen Medienberichterstattung. "Mit den Innenministerinnen und Innenministern der CDU/CSU konnten wir uns einigen, dass wir die Staatsangehörigkeit zukünftig nennen wollen. Nur wenn ein Hinderungsgrund vorliegt, wie beispielsweise der Jugendschutz, die Gefährdung der Ermittlung oder die Gefahr eines Aufhebens der Anonymisierung, soll davon abgesehen werden. Mit diesem Vorschlag werden wir auf die Justizministerien zugehen, die in Strafverfahren die Medienhoheit haben", erklärte Sütterlin-Waack.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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