KIEL. Die Landesregierung stellt im kommenden Jahr erneut 400 Millionen Euro für die Soziale Wohnraumförderung bereit. Das Kabinett hatte der Erhöhung der Landesmittel für 2025 und 2026 um jeweils 100 Millionen Euro zugestimmt. In der gesamten Förderperiode von 2023 bis 2026 stellt die Landesregierung in der Sozialen Wohnraumförderung damit mehr als 1,6 Milliarden Euro bereit. 1,2 Milliarden Euro hiervon sind Landesmittel. 400 Millionen Euro ergänzt der Bund.
Bereits jetzt steht fest, dass auch auf Grundlage der neuen Förderkriterien die 2025 zur Verfügung stehenden 400 Millionen Euro vollständig verwendet werden können. Das Interesse an der Förderung ist weiter steigend. Der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) liegen Interessenbekundungen in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro alleine für das Jahr 2025 vor.
"Wir begrüßen ausdrücklich das seit Jahren konstant große Interesse an unserer Förderung, die im bundesweiten Vergleich weiterhin Maßstäbe setzt. Wir können damit unsere Rekordförderzahlen aus den Vorjahren verstetigen und auch 2025 erneut rund 2.000 Wohneinheiten fördern
", so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, stellt heraus: "Beim Wohnungsbau bringt der Markt alleine nicht die sozial erwünschten Ergebnisse hervor. Die Nachfrage nach Fördermitteln hat eine bislang nicht gekannte Höhe erreicht. Mit der sozialen Wohnraumförderung leisten wir einen elementaren Beitrag, dass bezahlbare Mietwohnungen gebaut werden.
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Sehr hohe Baukosten in Verbindung mit relativ hohen Bauzinsen führten dazu, dass sich Wohnungsbauvorhaben weiterhin häufig nicht rechneten.
"Es ist deshalb unabdingbar, dass den hohen Baukosten aktiv entgegengewirkt wird
", so die Ministerin. "Mit dem in der Sozialen Wohnraumförderung eingeführten 'Regelstandard Erleichtertes Bauen' zeigen wir, dass preiswerteres Bauen möglich ist, ohne auf wichtige wohnbauliche Qualitäten zu verzichten. Und das funktioniert: Denn die Herstellungskosten im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung sind erstmals seit 40 Jahren tatsächlich gesunken. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
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Aufgrund der deutlichen Überzeichnung informieren Ministerium und IB.SH aktuell die Investorinnen und Investoren sowie die Kommunen über die Mittelverwendung im Jahr 2025. Maßstab bei der Entscheidung für oder gegen einzelne Anträge war einerseits die Einhaltung der Förderkriterien, welche in den Wohnraumförderungsrichtlinien (WoFöRL) benannt sind, sowie andererseits die städtebaulichen Ziele der Kommunen. Ergänzend wurde eine bedarfsangemessene Verteilung der Fördermittel zwischen den Wohnungsmarktregionen angestrebt, um den gesetzlichen Auftrag der Wohnraumförderung bestmöglich umzusetzen. Zur weiteren Differenzierung wurde auch die Wartezeit der Projekte bezüglich einer Förderentscheidung berücksichtigt.
"Mit den Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung stützen wir maßgeblich die Wohnungs- und Bauwirtschaft im Land
", so die Ministerin. "Klar ist aber auch, dass die Soziale Wohnraumförderung die Probleme im Baubereich nicht alleine lösen kann. Dafür ist sie auch nicht ausgelegt und gedacht.
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Ziel der Wohnraumförderung sei neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums eine Durchmischung der Quartiere. Deshalb soll gerade nicht ausschließlich bei Wohnbauprojekten nur die Soziale Wohnraumförderung verwendet werden. Auch frei finanzierte Wohneinheiten seien wichtig.
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