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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Anordnung einer landesweiten Beflaggung: Ministerpräsident Günther und Innenministerin Sütterlin-Waack: "Wir stehen an der Seite Israels."

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024

KIEL. Am 7. Oktober 2023 griff die Hamas Israel mit zahlreichen Raketen an, tötete dabei hunderte Menschen und entführte eine Vielzahl weiterer Menschen. Aus Anlass des ersten Jahrestages des Angriffs ordnet das Innenministerium am kommenden Montag, 7. Oktober 2024, Vollmastbeflaggung der Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden mit der Europaflagge, Bundesflagge und Landesdienstflagge sowie zusätzlich mit der Flagge des Staates Israel an.

Ministerpräsident Daniel Günther: "Der grausame und unmenschliche Überfall der radikal-islamischen Hamas am 7. Oktober 2023, bei dem 1.200 Menschen getötet und 240 verschleppt und als Geiseln genommen wurden, hat Israel ins Herz getroffen und uns alle tief erschüttert. Dieser Angriff auf den jüdischen Staat und die einzige echte Demokratie im Nahen Osten galt auch unseren freiheitlich-demokratischen Werten. Als Land Schleswig-Holstein setzen wir am Jahrestag dieses brutalen Überfalls mit der israelischen Flagge ein Zeichen unserer Solidarität. Wir stehen an der Seite Israels."

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: "Der furchtbare Angriff der Hamas auf Israel vor fast einem Jahr hat zu unermesslichem Leid geführt, das fortbesteht, solange die Geiseln in Gefangenschaft sind und die Angriffe, auch der aus dem Iran in dieser Woche, auf Israel andauern. Wir denken an die vielen Opfer dieses Krieges, und wir denken weiterhin an die Vermissten des Überfalls der Hamas und ihre Angehörigen – Sie sind nicht vergessen! Sie können sicher sein: Schleswig-Holstein steht in tiefer Freundschaft und Solidarität an der Seite Israels!"

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, den rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als drei Flaggen gesetzt werden, werden die Europaflagge und die Landesdienstflagge sowie die Flagge des Staates Israel gesetzt. Wenn in den übrigen Behörden und Dienststellen des Landes eine Flagge des Staates Israel vorhanden ist, wird das Setzen dieser Flagge genehmigt. Der Landtag regelt die Beflaggung des Landeshauses als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtages eigenständig. Es wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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