KIEL. Der gestern vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung enthält im Bereich des Innenministeriums aus Sicht von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack notwendige Einschnitte, aber auch wichtige Weichenstellungen in den Bereichen bezahlbarer Wohnraum und Innere Sicherheit.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage mussten spürbare Einsparungen vorgenommen werden. Dabei sei jeder einzelne Bereich des Innenministeriums ganz genau überprüft worden. So soll beispielsweise der Landesanteil bei der Städtebauförderung von 20,3 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt werden. "Uns ist bewusst, dass diese Vorgehensweise ein Einschnitt für die kommunale Familie darstellt. Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Wir glauben aber, dass es wichtig ist, die Städtebauförderung insgesamt fortzusetzen und damit die Bundesfördermittel zu erhalten.
" Insgesamt umfasst das FAG rund 2,2 Milliarden Euro – der neu hinzukommende Anteil der Städtebauförderung hat also einen Anteil von unter einem Prozent. Da diese Neuregelung spätestens zum 01.01.2025 in Kraft treten muss, wurde sie in die bereits im Verfahren befindliche Änderung des FAG aufgenommen, die das Kabinett gestern beschlossen hat.
Kürzungen soll es bei der Zuführung in die Zweckrücklage des Zweckvermögens bei der IB.SH um zwei Millionen Euro geben. Zusätzlich sollen die Zweckabgaben Nordwestlotto und die Gebühren des Kampfmittelräumdienstes erhöht werden. Darüber hinaus können aufgrund der Überführung des Baulandfonds in den Entwicklungsfonds freigewordene Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro eingespart werden.
"Wir müssen uns klar sein: Wir können nicht einfach so weitermachen, wie bisher. Wir können nicht einfach die Augen vor der aktuellen Haushaltslage verschließen. Deshalb mussten wir schwierige Entscheidungen treffen, um unseren Einsparbeitrag zu erbringen
", so Sütterlin-Waack.
Die Landesregierung setzt aber auch Schwerpunkte mit dem Haushalt. Wichtig sei, dass im Bereich der Inneren Sicherheit nicht gekürzt werden soll, sondern dass hier weitere wichtige Investitionen ermöglicht werden. Vorgesehen ist die Stärkung von Polizei und Verfassungsschutz mit zusätzlichen 10 Stellen. Insgesamt will das Land die Innere Sicherheit im Haushalt 2025 mit zusätzlich rund 10,3 Millionen Euro stärken. Die Mittel sind unter anderem für den weiteren Ausbau der Drohnenabwehr, die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten und Ermittlungstechnik vorgesehen. "Die vorgesehenen Maßnahmen stellen sicher, dass die sehr gute Arbeit der Sicherheitsbehörden auch unter veränderten Sicherheitsbedingungen und angesichts neuer Herausforderungen weiter gestärkt wird.
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Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt: Es werden auch in den kommenden Jahren zusätzliche Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung bereitgestellt, um bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen. Das Kabinett hat in dem vorgelegten Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 zusätzlich insgesamt 200 Millionen Euro eingeplant. Damit wird der Kurs des vergangenen und des laufenden Jahres konsequent fortgesetzt. Auch 2023 und 2024 waren die Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung deutlich angehoben worden.
"Im kommenden Jahr stehen damit, wenn der Landtag zustimmt, für die Soziale Wohnraumförderung insgesamt wieder 400 Millionen Euro bereit. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ein maßgeblicher Beitrag, um weiterhin bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
", erklären Finanzministerin Silke Schneider und Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack gemeinsam. "Uns ist bewusst, dass aufgrund der aktuell weiterhin angespannten Situation in der Bau- und Wohnungswirtschaft sehr viele Bauprojekte nur umgesetzt werden können, wenn sie mit Fördergeldern unterstützt werden. Deshalb ist diese erneute Erhöhung der Landesmittel für uns ein zentrales Anliegen. In Zeiten von steigender Wohnungsnot ist das richtig und wichtig für die Menschen in Schleswig-Holstein
", so die Ministerinnen weiter.
Für das Jahr 2025 können seit dem 1. September wieder Beratungstermine bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen angefragt und in der Folge auch Finanzierungsanfragen bei der IB.SH eingereicht werden. Aufgrund der großen Nachfrage der vergangenen Jahre wurde die Richtlinie für die Soziale Wohnraumförderung angepasst. So ist beispielsweise vorgegeben, dass maximal 70 Prozent der Wohneinheiten eines Projekts gefördert werden können und dass der neue Regelstandard Erleichtertes Bauen berücksichtigt werden muss. Damit soll gerade beim geförderten Wohnungsbau gezeigt werden, dass qualitativ hochwertig und dennoch kostengünstig gebaut werden kann. Aktuell ist trotz dieser neu eingeführten Anforderungen und der Mittelaufstockung davon auszugehen, dass für 2025 mehr Finanzierungsanfragen eingehen werden, als bewilligt werden können.
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