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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landesplanungsgesetz wird schlanker und digitaler



Letzte Aktualisierung: 24.05.2024

KIEL. Der Landtag hat heute (24. Mai) dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack begrüßte die Entscheidung: "Planungsbeschleunigung ist das Gebot der Stunde. Wir haben das Landesplanungsgesetz daher verschlankt und an das im letzten Herbst geänderte Raumordnungsgesetz des Bundes angepasst. Die zunehmende Digitalisierung unserer Welt bietet auch für Öffentlichkeitsbeteiligungen der Landesplanung Vorteile, die es zu nutzen gilt. Mittels Internet kommen die Pläne und Verfahren samt Kartenmaterial zu den Bürgerinnen und Bürgern ins Wohnzimmer und ermöglichen eine niedrigschwellige Beteiligung."

Nach guten Erfahrungen aus den Vorjahren werden Öffentlichkeitsbeteiligungen der Landesplanung weitgehend auf Onlineverfahren beschränkt. Auf die Auslegung von Planunterlagen in Papierform bei Kreisen und kreisfreien Städten wird zukünftig verzichtet. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Angebot so gut wie nicht mehr genutzt wurde. Damit werden Papier und Druckkosten ebenso gespart wie zeitaufwändige Ausschreibungsverfahren für die Druckleistungen und fehleranfällige Bekanntmachungen. Bei der Landesplanung gibt es aber weiterhin analoge Einsichtsmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang zu den Planunterlagen.

Eine weitere wesentliche Änderung, die mit der Änderung des Bundesrechts einhergeht, ist die Umstellung von Zielabweichungsverfahren von einer Kann- zu einer Soll-Vorschrift. Sind die Voraussetzungen erfüllt, soll einem Antrag auf Zielabweichung von Raumordnungsplänen nunmehr stattgegeben werden. Außerdem wird der Kreis der Antragsberechtigten für eine Zielabweichung auf Private erweitert. Aufgrund der zu erwartenden erhöhten Anzahl von Zielabweichungsverfahren wird hier analog zur Raumverträglichkeitsprüfung eine Kostenpflicht eingeführt.

Abgesehen von diesen Änderungen des allgemeinen Raumordnungsrechts enthält der Gesetzentwurf eine weitere wichtige Neuregelung zur Windenergieplanung.

Sütterlin-Waack: "Wir haben im Koalitionsvertrag verschiedene Ziele festgelegt, mit denen wir unser Land voranbringen wollen. Dazu gehört unbedingt der Klimaschutz, gestützt auf einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Zusätzlich hat uns der Bundesgesetzgeber mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz einen weiteren Ausbau der Windenergie vorgegeben, der eine Überarbeitung der Regionalpläne zum Thema Wind erforderlich macht. Und die Anforderungen an unsere Planungen steigen."

Mit der sogenannten "Gemeindeöffnungsklausel" wurde vom Bund eine Regelung getroffen, die bewirkt, dass Gemeinden zusätzlich Windenergiegebiete mit Hilfe von Zielabweichungsverfahren durch Bauleitplanung ausweisen können. Damit wäre ein geordneter - und nicht zuletzt aufgrund umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bevölkerung geeinter und akzeptierter - Windausbau über landesplanerische Steuerung in Schleswig-Holstein gefährdet.

Denn solchen Zielabweichungsverfahren soll immer dann stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der geplanten Stelle kein Gebiet für Nutzungen festlegt, die mit der Windenergie an Land unvereinbar sind. "Wir wollen mit dem nun beschlossenen Gesetz sicherstellen, dass der Windausbau in enger Abstimmung mit unseren landesplanerischen Zielen erfolgt", so die Ministerin.

Mit dem neuen LaplaG werden abweichend vom Bundesrecht weitere Voraussetzungen festlegt: Um über eine Zielabweichung eigene gemeindliche Windenergiegebiete außerhalb der jetzt bestehenden Wind-Vorranggebiete auszuweisen, müssen die Gemeinden die Ziele und Grundsätze beachten, die im neuen Landesentwicklungsplan Windenergie festgelegt werden. Gemeindliche Planungen werden dadurch mit den Regionalplänen Windenergie in Einklang gebracht. Auch eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden und eine Beteiligung der öffentlichen Stellen ist notwendig.

Sütterlin-Waack ergänzte: "Insgesamt ist das Gesetz ein guter Kompromiss zwischen dem dringend notwendigen, zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der ebenso notwendigen raumordnerischen Steuerung. Denn nur so wird sich der erreichte Windfrieden im Land erhalten lassen."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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