KIEL. Die neue Abteilung Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht im Innenministerium wird zum 1. Dezember 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Das teilte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (8. November) mit, nachdem die Landtagsabgeordneten im Innen- und Rechtsausschuss vom Ministerium informiert worden waren.
"Ich freue mich sehr, dass wir noch in diesem Jahr einen so großen Schritt hin zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes gehen können. Die neue Struktur wird zum 01. Dezember an den Start gehen. Wir werden jetzt zeitnah die ersten Ausschreibungsverfahren beginnen. Und dann werden Stück für Stück die zusätzlichen Stellen besetzt werden
", erklärte Sütterlin-Waack in Kiel.
Geleitet werden wird die neue Abteilung vom bisherigen Leiter der Kommunalabteilung, Tilo von Riegen: "Herr von Riegen hatte bislang bereits in der Kommunalabteilung die Zuständigkeit auch für den Bevölkerungsschutz und ist in diesem Bereich exzellent vernetzt. Ich freue mich, dass wir ihn dafür gewinnen konnten, in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Trägern des Katastrophenschutzes unseren Bevölkerungsschutz auf ein neues Niveau zu bringen
", sagte Sütterlin-Waack.
In diesem Jahr hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag künftig 15 zusätzliche Stellen für den Bereich des Bevölkerungsschutzes zur Verfügung gestellt. Angesichts von bislang 22 Stellen im Referat für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz bedeutet das einen enormen Aufwuchs, der die Gründung einer Abteilung ermöglicht.
Personell gestärkt werden sollen insbesondere die Bereiche des vorbeugenden Katastrophenschutzes, des Schutzes der Kritischen Infrastruktur, der Zivilverteidigung sowie des Krisenmanagements.
Zudem sollen zwei für die kommunale Seite wichtige Aufgabenblöcke in der neuen Abteilung und damit auf ministerialer Ebene zusammengeführt werden: Die Beschaffung einer Leitstellensoftware sowie die Erarbeitung einer einheitlichen Leitstelleninfrastruktur. Die Landesregierung werde diesbezüglich sehr zeitnah das Gespräch mit den Kommunen suchen, um die neue Arbeitsstruktur mit den kommunalen Partnerinnen und Partnern abzustimmen.
Neben allen Aufgaben des bisherigen Referates IV 33 "Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz" sollen dort künftig auch die ordnungsrechtlichen Aufgaben des bisherigen Referates IV 35 in folgenden fünf Referaten wahrgenommen werden:
- IV 20 Ordnungsrecht
- IV 21 Feuerwehr
- IV 22 Katastrophenschutz
- IV 23 Krisenmanagement und
- IV 24 Leitstellen
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