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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Rede von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Bundesrat heute (29. September) zu TOP 25: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)



Letzte Aktualisierung: 29.09.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Thema "Legalisierung von Cannabis" wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Vielleicht nähern wir uns der Sache einmal über den Koalitionsvertrag des Bundes. Dort heißt es: "Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet."

Davon ist in dem Gesetzentwurf, um es ganz deutlich zu sagen, ziemlich wenig übriggeblieben. Der Weg, den die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf beschreiten will, führt in die genau entgegengesetzte Richtung: weniger Jugendschutz, keine ausreichende Prävention, mehr organisierte Kriminalität, größerer illegaler Rauschmittelmarkt! Ärztinnen und Ärzte warnen, die Polizei warnt, die Justiz warnt. Und sie werden bis jetzt nicht gehört!

Als Innenministerin in Schleswig-Holstein nehme ich insbesondere die Einschätzungen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden aufmerksam wahr. Die dort vorherrschende, ablehnende Haltung zu einer Legalisierung des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis kommt nicht von ungefähr. Sie begründet sich aus den Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die ihre Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit durch den Konsum von Drogen kurzfristig oder dauerhaft eingebüßt haben.

Zum Gesetzentwurf in Einzelnen: Dieser zeichnet sich vornehmlich durch erhebliche Lücken aus. In der Bekämpfung der Schwerkriminalität und in der Strafbarkeit. Noch dazu werden Strafrahmen enorm abgesenkt. So wird man den illegalen Handel nicht zurückdrängen. Und besonders erschreckend ist: Zu den betroffenen Straftatbeständen gehören auch diejenigen, die die Abgabe von Cannabis an Minderjährige regeln.

So wäre die unerlaubte Abgabe von Cannabis von über 21jährigen an Jugendliche kein Verbrechenstatbestand mehr. In der Praxis bedeutet das: Statt einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wird man regelmäßig bei einer Geldstrafe herauskommen. Ist das wirklich der richtige Weg, um, wie es im Koalitionsvertrag heißt, den Jugendschutz zu gewährleisten?

Im Ergebnis wird der abschreckende Effekt der bisherigen Strafvorschriften leichtfertig aus der Hand gegeben und nicht mehr, sondern weniger Jugendschutz in Kauf genommen. Der Besitz von illegal erworbenem Cannabis wäre zudem straffrei. Gerade illegal erworbenes Cannabis bringt aber erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich – man weiß nie, welche Stoffe noch beigemischt werden.

Und es kommt noch schlimmer: Sogar wer eine Schusswaffe beim Umgang mit Cannabis bei sich führt, wird künftig nur noch mit einem statt fünf Jahren Mindestfreiheitsstrafe bestraft. Der vorgelegte Gesetzesentwurf gewährleistet seinen Schutzzweck trotz Detailregelungen nicht und muss an diesen Stellen angepasst werden.

Mit dem Gesetz ist die stärkere Verbreitung von Cannabis in unserer Gesellschaft wahrscheinlich. Dies wird sich auf unser Gesundheitssystem auswirken. Dies wird sich auf die Sicherheit in Straßenverkehr auswirken. Und es wird sich auf Kinder und Jugendliche auswirken.

Der Gesetzentwurf zum Cannabisgesetz sieht auch eine weitreichende Zuständigkeit der Länder bei der Überwachung und behördlichen Kontrolle sowie einer erweiterten Suchtprävention durch die Länder vor. Der Aufwand für diese Aufgaben wird nicht ohne zusätzliches Personal zu leisten sein. Den Ländern werden gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben sowie umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben insbesondere bei den sogenannten "Anbauvereinigungen" zugewiesen. Der tatsächliche Erfüllungsaufwand dieser Aufgaben wird von der Bundesregierung verkannt. Tatsächlich sind erhebliche personelle Aufwände realistisch.

Das Land Schleswig-Holstein erwartet vor diesem Hintergrund sowohl für Überwachung als auch für die Suchtprävention eine finanzielle Kompensation durch den Bund.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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