- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
als ich bei Karstadt gelernt habe, waren die Kaufhäuser noch der Magnet schlechthin. Doch diese Zeit ist längst vorbei. Heute braucht es neue Ideen – auch unkonventionelle - damit Innenstädte als zentraler Aufenthaltsort erhalten bleiben. Ein Ort, an dem sich Menschen gerne treffen, um essen zu gehen, einzukaufen, zu arbeiten und zu wohnen. Oder um ein Theater oder ein Kino zu besuchen. Die Mischung macht es.
Gerade nach der langen Durststrecke durch die Corona-Pandemie brauchen wir attraktive Anlaufpunkte, um auch das gesellschaftliche Miteinander wieder zu beleben. Viele Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein haben dazu bereits erste Schritte eingeleitet. Und die Beispiele zeigen, es gibt keine Musterlösung.
Notwendig sind auf die jeweilige Situation vor Ort ausgerichtete Konzepte und Maßnahmen. Und in diesem Prozess sind die Gemeinden und Städte gefragt, aktiv zu werden. Wir packen gerne tatkräftig mit an, unterstützen mit Beratung oder mit Fördermitteln. Im Folgenden drei Beispiele:
Das erste ist die Städtebauförderung. Die mittlerweile seit über 50 Jahren anhaltende Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung beruht auf ihrer Flexibilität. Für ganze Quartiere können maßgeschneiderte und nachhaltige Lösung gefunden werden, auf deren Grundlage dann verschiedene Einzelprojekte umgesetzt werden können.
Beispielsweise konnte in Itzehoe einer der zentralen Plätze, der La-Couronne-Platz, mit rd. 1,1 Mio. Euro attraktiv umgestaltet werden. Büdelsdorf und Rendsburg haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um ihre zentrale Einkaufsstraße mit rd. 2,64 Mio. Euro Städtebauförderungsmitteln zu erneuern. In Eutin hat der Marktplatz, das repräsentative Schmuckstück Eutins, mit Städtebauförderungsmitteln eine Rund-um-Erneuerung mit rd. 4,3 Mio. Euro Städtebauförderungsmitteln erhalten.
Auch in diesem Jahr stehen erhebliche Fördermittel von Bund und Land in Höhe von 44 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei wirken die öffentlichen Gelder meist wie ein Impulsgeber. Denn mit der Städtebauförderung mobilisieren wir in vielen Orten ein Vielfaches an privaten Investitionen.
Das zweite Beispiel ist unser Innenstadtprogramm. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie haben wir 2021 – auch dank der Unterstützung von SPD und SSW - ein Förderprogramm für unsere Innenstädte aufgelegt. Unser Ziel war, schnell und unbürokratisch Maßnahmen auf den Weg bringen zu können. 12,5 Mio. Euro haben wir – mit Ihrer Zustimmung - dafür bereitgestellt. Das Programm war nach einem Jahr vollständig ausgeschöpft.
38 Städte und Gemeinden konnten wir fördern. Viele beantragten Mittel zur Etablierung eines aktiven Leerstandsmanagements oder zur Zwischennutzung von Leerständen. Zum Beispiel für sogenannte Pop-Up-Stores. Es wurden auch neue Beteiligungsformate oder Innenstadt- und Nutzungskonzepte erarbeitet. Auch wurden zahlreiche Einzelprojekte umgesetzt, zum Beispiel neue kulturelle Veranstaltungsformate.
Parallel haben wir im Innenministerium eine Beratungsinitiative ins Leben gerufen. Damit unterstützen wir Gemeinden auch unabhängig von Fördermitteln, ihre Problemlagen zu identifizieren und mögliche neue Strategien zu entwickeln. Dabei geht es auch darum, die Gemeinden untereinander noch besser zu vernetzen. Gerade erst am Montag (08.05.2023) fand die Halbzeitkonferenz des Innenstadtprogramms statt.
Das dritte Beispiel ist die Förderung der Ortskernentwicklung: Die von Bund und Land gemeinsam finanzierte Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – kurz: GAK – nutzen wir als Landesregierung insbesondere, um die Ortskernentwicklung zu fördern.
Rund 320 Gemeinden oder Regionen haben sich bereits auf den Weg gemacht und ein Ortskernentwicklungskonzept erstellt. Die Gemeinden setzen sich darin intensiv mit ihrer zukünftigen Entwicklung auseinander, erheben ihre Potenziale, setzen ihre Infrastruktur auf den Prüfstand und entwickeln Projekte für ihren Ort.
Zahlreiche dieser Projekte aus den Ortskernentwicklungskonzepten wurden bereits umgesetzt. Die Spanne reicht von Dorfgemeinschaftshäusern, manchmal mit Feuerwehrhaus, über soziale Einrichtungen, bis zu Naherholungseinrichtungen und Sportanlagen. Seit 2019 haben wir insgesamt mehr als 40 Millionen Euro Förderung gewährt.
Sie sehen, wir, als Landesregierung, haben die Zukunft unserer Ortszentren und Innenstädte fest im Blick. Und wir unterstützen tatkräftig mit Beratung und Förderung. Sie sind herzlich eingeladen, sich am kommenden Samstag (13.05.2023), dem bundesweit 8. Tag der Städtebauförderung, selber bei einer der 24 Veranstaltungen im Land ein Bild davon zu machen.
Vielen Dank.
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