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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: Nachhaltige Stadtentwicklung bedeutet, nachhaltige städtische Mobilität zu ermöglichen



Letzte Aktualisierung: 27.02.2023

Europa für Schleswig-Holstein: Im Landesprogramm Wirtschaft stehen in Schleswig-Holstein bis 2027 insgesamt 9,5 Millionen Euro des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, um nachhaltige städtische Mobilität zu fördern – weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu klimafreundlichen Verkehrsarten. Das schleswig-holsteinische Innenministerium will Städte und Gemeinden dabei unterstützen und hat die Fördermaßnahme "Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität" konzipiert. Geeignete Städte und Gemeinden können sich nun mit ihren Projekten bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein bewerben.

"Die Landesregierung möchte mindestens 50 Prozent der EFRE-Fördermittel für Energiewende- und Klimaschutzvorhaben einsetzen. Nachhaltige Mobilität ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Stadtentwicklung", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Unterstützt werden unter anderem Mobilitätskonzepte sowie der Umbau von Verkehrsflächen und der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs. Auch Projekte, die den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern, können gefördert werden. Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgas und Feinstaub zu verringern und die Luftqualität in den Städten zu verbessern.

Die Förderung richtet sich an Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System gehören. Beteiligen sich mehrere Gemeinden an einem Projekt, übernimmt der zum Antrag berechtigte Ort die Funktion des Antragstellers bzw. Zuwendungsempfängers. In diesem Fall kann der Zuwendungsempfänger Fördermittel an beteiligte Gemeinden auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen weiterleiten.

Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Im EFRE-Programm der EU ist die Maßnahme Teil der sogenannten Prioritätsachse "Bürgernahes Schleswig-Holstein".

Projektaufruf sowie weitere Informationen

www.ib-sh.de/lpw

Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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