KIEL. In Schleswig-Holstein steigt die Zahl der möglichen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zum neuen Jahr von etwa 28.000 auf bis zu 76.000. Grund ist die Wohngeldreform, die die Bundesregierung vor wenigen Monaten beschlossen hat.
"Wir als Landesregierung begrüßen die mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz geplanten Verbesserungen für Haushalte mit geringem Einkommen. In der derzeitigen Situation stark ansteigender allgemeiner Lebenshaltungskosten und drastischer Preissteigerungen bei den Energiekosten sind diese Haushalte dringend auf eine zeitnahe Unterstützung angewiesen. Schleswig-Holstein trägt deshalb gerne hälftig zur Finanzierung der Anspruchserweiterung im Land bei
", so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Die Anspruchserweiterung sorgt jedoch für eine erhebliche Belastung der Wohngeldbehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden. Obwohl die Kommunen und das Land unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundes zur Erweiterung des Wohngeldanspruches mit den Vorbereitungen auf die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik begannen, ist zu erwarten, dass die mögliche Verdreifachung der Antragszahlen zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten in vielen Wohngeldbehörden führen wird.
"Die Kommunen haben sich in den letzten Wochen auf diese Situation personell und organisatorisch vorbereitet. Das Land hat eine faire finanzielle Unterstützung zugesagt und unterstützt intensiv durch fachliche Beratung. Trotzdem kann es – je nach Kommune – zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Wichtig ist: Das Wohngeld wird selbstverständlich bei berechtigten Anträgen rückwirkend ausgezahlt. Alle Anspruchsberechtigten bekommen die ihnen zustehende Unterstützung.
"
Trotz einer möglicherweise längeren Bearbeitungszeit gehen den Bürgerinnen und Bürgern also keine Ansprüche verloren. Das Wohngeld wird ab Eingang des Antrags ausgezahlt, wenn ein Anspruch besteht. Dabei ist ausreichend, dass der Antrag im Laufe eines Monats gestellt wird und nicht direkt zum 1. eines Monats. Die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten auf jeden Fall einen Antrag stellen. Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld erhalten und denen auch Wohngeld für 2023 bewilligt wurde, müssen keinen Antrag auf die erhöhte Wohngeldleistung ab Januar stellen. Ihr neuer Wohngeldanspruch wird automatisch durch die Wohngeldbehörde ermittelt, festgesetzt und ausgezahlt.
Digitaler Dienst "Wohngeld online" ab 1. Januar 2023 verfügbar:
Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen und dem Landesdienstleister dataport die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die kommunalen Wohngeldstellen den Onlinedienst "Wohngeld online" nutzen können. Über diesen Dienst können zukünftig alle zum Wohngeld gehörenden Anträge – sowohl Erstanträge, als auch Weiterleistungsanträge – für den Mietzuschuss bzw. bei selbstgenutztem Wohnraum für den Lastenzuschuss gestellt werden.
Derzeit läuft unter Federführung des kommunalen IT Verbundes Schleswig-Holstein der sogenannte roll-out dieses online-Dienstes. Zum 1. Januar werden rund 50 Prozent der Kommunen Schleswig-Holsteins den Dienst nutzen und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen. Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf den Internetseiten der teilnehmenden Kommunen. Die Landesregierung wirbt dafür, dass sich nach Möglichkeit alle Kommunen Schleswig-Holsteins diesem Dienst anschließen werden.
Parallel zur Einführung des Onlinedienstes stellt die Landesregierung eine kostenfreie Hotline für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, bei der Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Nutzung des Onlineantrages Unterstützung erhalten können. Die Telefonnummer wird auf der Startseite des Dienstes angezeigt werden.
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