KIEL. Die geplante Errichtung einer Deponie an der B76 bei Gammelby / Kosel ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Darüber hat das Innenministerium heute (13. Dezember) das Kabinett informiert. Die Landesplanung komme zu dem Schluss, dass Errichtung und Betrieb am vorgesehenen Standort mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar seien und den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entsprächen. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betont, dass dafür in der raumordnerischen Beurteilung bestimmte Maßgaben festgelegt worden seien, die von der nachfolgenden Planungsebene beachtet werden müssen.
"Bedeutender Bestandteil des Verfahrens war eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Es ist ganz klar, dass Mensch und Natur geschützt werden müssen. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung bei dem geplanten Projekt, dass beispielsweise die Vorgaben der Immissionsschutzverordnung eingehalten werden.
" Lärm- und Luftbelastung dürften die gesetzlich vorgegebenen Werte natürlich nicht überschreiten. Auch Naturschutz und Gewässerschutz spielten eine zentrale Rolle im weiteren Vorgehen. "Mit diesen Maßgaben schlagen wir für die nachfolgende Planfeststellung wichtige Pflöcke ein, um einerseits dem wichtigen öffentlichen Auftrag der Abfallbeseitigung, andererseits dem Interesse der Bevölkerung an sorgfältiger Prüfung Rechnung zu tragen
", so die Ministerin.
Das planende Unternehmen benötigt den zusätzlichen Standort, da die aktuell betriebene Deponie in Grevenkrug voraussichtlich im kommenden Jahr verfüllt sein wird. Eine auf Veranlassung des Umweltministeriums erstellte Studie zur "Abschätzung des künftigen Bedarfs an Deponiekapazitäten in Schleswig-Holstein" stellt fest, dass die entsprechenden Deponiekapazitäten langfristig nicht gesichert sind. Insbesondere der Neubau der Rader Hochbrücke, aber auch weitere Infrastrukturmaßnahmen machen die Errichtung einer neuen Deponie erforderlich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte von Anfang Juni bis Anfang August dieses Jahres. Sämtliche Unterlagen wurden im Internet veröffentlicht, aber auch in Papierform ausgelegt. Insgesamt erreichten rund 190 Stellungnahmen die Landesplanungsbehörde.
Die Stellungnahmen betrafen überwiegend artenschutzrechtliche Bedenken sowie Fragen der Gewässersicherheit. Darüber hinaus wurden Bedenken der Anwohner bezüglich Lärm- und Staubbelastungen durch die Deponie selbst sowie den Anlieferverkehr vorgetragen.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde mit Langwedel auch ein Alternativ-Standort geprüft. Im Vergleich dazu sprachen unter anderem folgende Punkte für eine Deponie in Gammelby / Kosel:
- Geringere Betroffenheit von Tourismus und Erholung
- Bessere Verkehrsinfrastruktur durch die Lage an der B76
- Standort in einer aktiven Kiesgrube, nicht in einer bereits renaturierten Fläche
Die raumordnerische Beurteilung ist im Landesportal unter dem Link schleswig-holstein.de/raumordnungsverfahren-kosel veröffentlicht und kann auch in Papierform in den Räumen des Innenministeriums in der Zeit vom 14. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 regelmäßig von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr eingesehen werden.
Der Weg steht nun offen für das Planfeststellungsverfahren, in dem das Vorhaben auf einer kleineren Maßstabsebene noch genauer geprüft wird. Hier können die fachlich zuständigen Behörden für die Errichtung und den Betrieb der Deponie auch Auflagen, z.B. zum Immissions-, Lärm- und Naturschutz erteilen. Außerdem wird auch die Öffentlichkeit noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
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