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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenstaatssekretär Jörg Sibbel fordert zusätzliche Bundesmittel für den Wiederaufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes

Letzte Aktualisierung: 09.11.2022

KIEL. Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hat zusätzliche Mittel des Bundes für den Wiederaufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes eingefordert. Diese Warnsirenen sollen in Zukunft vor allen denkbaren Schadenslagen warnen. Dazu hat das Innenministerium auch die Landtagsabgeordneten in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses heute (09. November) informiert.

"Der Bund hat – zu Recht – das Ziel ausgegeben, wieder ein flächendeckendes und nun auch zentral anzusteuerndes Sirenennetz für unseren Zivilschutz aufzubauen. Das bedeutet allein in Schleswig-Holstein etwa 5000 betriebsbereite Mast- oder Dachsirenen. Die dafür notwendige digitale Technik ist teuer. Insgesamt geht es um etwa 55 Millionen Euro. Von den durch den Bund bislang bereitgestellten knapp drei Millionen Euro können gerade einmal gut 200 Sirenenstandorte gefördert werden, die zurzeit im Aufbau oder Umbau sind. Da muss deutlich mehr kommen", sagte der Innenstaatssekretär. Dies sei auch die einhellige Meinung der Innenministerkonferenz.

Denn der Wiederaufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes habe nach Jahrzehnten der Vernachlässigung gerade erst wieder begonnen. Etwa 2600 Sirenen aus der Zeit des kalten Krieges seien derzeit noch in Betrieb. Auch diese müssten allerdings auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Insbesondere in den Städten gebe es zum Teil überhaupt keine Sirenen mehr. Zuständig für den Betrieb der Warnsirenen sind die jeweiligen Kommunen, die bei der Instandsetzung oder Neuanschaffung durch Förderprogramme des Bundes oder des Landes unterstützt werden.

Da die Bundesmittel bereits aufgebraucht seien, werde ab dem kommenden Jahr das Land ein eigenes Sirenenprogramm auflegen. Dafür sind im Zeitraum 2023 bis 2030 bislang etwa 23,3 Millionen Euro vorgesehen. In enger Abstimmung unter anderem mit den Kommunalen Landesverbänden erarbeite das Innenministerium derzeit eine Förderrichtlinie. Geplant sei nicht nur die Anschaffung und Inbetriebnahme neuer Anlagen in allen Kreisen und Kreisfreien Städten, sondern auch die Ertüchtigung der bestehenden Anlagen.

Mit Blick auf den bundesweiten Warntag am 08. Dezember erwartet der Staatssekretär für Schleswig-Holstein in diesem Jahr eine ähnliche Anzahl an ausgelösten Sirenen wie beim Warntag 2020. In allen Bereichen des Landes werde es darauf ankommen, ob die Kommunen von sich aus mitmachen. In diesem Fall würden parallel verfügbare zusätzliche Warnmittel probeweise aktiviert.

Der bundesweite Warntag dient dazu, alle vorhandenen Warnmittel zu testen. Es geht darum, bestehende Schwachstellen zu erkennen und entsprechend stärken zu können. Deshalb wird am bundesweiten Warntag ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am so genannten Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren geschickt. Dies sind beispielsweise die Warn-Apps NINA und KatWarn, Rundfunksender und Medienhäuser, digitale Werbetafeln, über Cell-Broadcast anzusteuernde Smartphones, sowie die Leitstellen. Um 11:45 wird diese Probewarnung dann wieder aufgehoben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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